Glawischnig pocht auf einheitliche Neuwahl-Regeln
Die Grünen drängen weiter darauf, dass die Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Auflösung der Landtage vereinheitlicht werden.

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Parteichefin Eva Glawischnig will dazu Verhandlungen auf Parlaments-Ebene aufnehmen und schickte ihre Vorstellungen per Brief an die Klubobmänner der anderen Parlaments-Fraktionen. Es gehe darum, Mindeststandards über die Bundesverfassung einzuführen, sagte Glawischnig im Gespräch mit der APA. Laut Plänen der Grünen soll ein Neuwahlantrag dann beschlossen werden können, wenn ein Drittel der Landtags-Abgeordneten anwesend ist und eine Zustimmung von mehr als der Hälfte der Mandatare vorliegt.
Der Hintergrund: In Kärnten braucht es für einen Neuwahlbeschluss die Anwesenheit von zwei Drittel der Abgeordneten - die FPK hatte ja angekündigt, einen solchen zu verhindern, indem die freiheitlichen Abgeordneten den Landtags-Sitzungssaal verlassen, womit die zwei Drittel-Voraussetzung nicht mehr gegeben wäre.
Glawischnig verweist in ihrem Brief darauf, dass die Bandbreite der notwendigen Quoren für eine vorzeitige Auflösung der Landtage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sei. Da aber die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des Landtages und eines Neuwahlbeschlusses "derart fundamentale Rechte im Rahmen einer parlamentarischen Demokratie" seien, ist es aus Sicht der Grünen geboten, "bundesweit einheitliche Regelungen einzuführen", schreibt Glawischnig.
Einfacher Mehrheit
Diese Regeln sollten - wie im Nationalrat - einer einfachen Mehrheit ermöglichen, diese Rechte wahrzunehmen, heißt es weiter. Um eine vorzeitige Auflösung des Landtages zu beschließen, soll nach Vorstellung der Grünen die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reichen.
Auch die Absetzung eines Mitglieds einer Landesregierung wollen die Grünen einheitlich geregelt wissen. Diese soll dann möglich sein, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind und mehr als die Hälfte der Landtagsmitglied diesem Ansinnen zustimmen. Beide Bestimmungen wollen die Grünen in der Bundesverfassung in Art. 100 bzw. 101 festgeschrieben sehen. Dies sei sehr wohl möglich, betonte Glawischnig gegenüber der APA. In ihrem Brief bittet sie die Klubobleute um eine schriftliche Stellungnahme, anschließend will sie auf Klubebene Verhandlungen aufnehmen.
Ob die Grüne Parteichefin Erfolg haben wird, ist noch offen. SPÖ-Klubobmann Josef Cap (S) hatte Überlegungen in diese Richtung zwar bereits am Donnerstag im ORF-Radio als "völlig richtig" bezeichnet. Er geht aber davon aus, dass dies auf Initiative der Länder selbst geregelt werden wird. Den Bedarf, dass der Bund Schritte setzt, sieht er nicht. ÖVP-Klubchef Karl Heinz Kopf ließ dazu bisher lediglich verlauten, dass die Spielregeln für den Landtag auch im Land festgelegt werden, das sei bewährt.

















