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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2012 um 10:10 UhrKommentare

"Es wurden Fehler gemacht"

Nach dem Geständnis von Steuerberater Birnbacher, dem Rücktritt von ÖVP-Landeschef Martinz und den neu aufgenommenen Ermittlungen gegen die FPK-Politiker Scheuch und Dobernig, räumt die Oberstaatsanwaltschaft Graz Fehler ein.

Foto © Kleine Zeitung/Markus Traussnig

Die Oberstaatsanwaltschaft Graz räumt im Zusammenhang mit der Causa Birnbacher Fehler ein: "Unsere Einschätzung war ex post betrachtet sicherlich nicht in Ordnung", meinte OStA-Sprecher Reinhard Kloibhofer am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". Das Verfahren war ja im Jänner 2009 eingestellt worden. Bis es letztlich doch heuer zum Prozess kam, habe die "Staatsanwaltschaft aus heutiger Sicht vieles falsch gemacht", erklärte auch Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwälte, gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochausgabe).

Durch ein ein Jahr altes Gerichtsgutachten ist heute klar, dass das Honorar über sechs Mio. Euro für den Steuerberater Dietrich Birnbacher für seine Beratertätigkeit beim Verkauf der Hypo 30-fach überhöht war. Die ursprünglich zuständige Klagenfurter Staatsanwältin hatte aber schon vor vier Jahren vorgeschlagen, ein solches Gutachten einzuholen, bestätigte nun Kloibhofer. Man habe damals aber die Auffassung vertreten, dass vorher eine Stellungnahme der Kärntner Landesholding einzuholen sei. Diese wartete mit mehreren privat in Auftrag gegebenen Gutachten auf, denen zufolge das Honorar gerechtfertigt war.

"Fehleinschätzung"

Diese Gutachten führten zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. "Das war ein Fehler, eine Fehleinschätzung. Retrospektiv betrachtet war es sicherlich so, dass wir damals genauer hinschauen hätten sollen und dass die Einholung dieses Gutachtens natürlich zweckmäßig und zielführend gewesen wäre", meint Kloibhofer. Dass damals auch politischer Einfluss auf die Justiz im Spiel gewesen sein könnte, schloss er aus. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte bereits Mitte Juli eingestanden, dass man den Gutachten von fünf namhaften Experten "bei einer ex post Betrachtung eine zu große Bedeutung eingeräumt" habe.

Staatsanwälte-Sprecher Jarosch fordert Konsequenzen aus dem Fall: "Es dürfen künftig keine Privatgutachten akzeptiert werden. Wir müssen gerichtliche Gutachten beauftragen." Und man müsse künftig im Einzelfall prüfen, ob es nicht sinnvoller sei, die Ermittlungen von der Justiz aus einem jeweils anderen Bundesland durchführen zu lassen. Justizministerin Beatrix Karl (V) hielt Dienstagabend im ORF-"Report" fest, dass sie 2009, als die Causa nach Rücksprache mit dem Justizministerium eingestellt worden war, nicht Ressortchefin war. In ihrer Zeit habe es solche Vorfälle nicht gegeben. Es möge durchaus sein, dass man rückblickend feststellen könne, dass es möglicherweise eine "Fehleinschätzung" gegeben habe. Aufgrund neuer Informationen habe es aber auch neue Ermittlungen gegeben, die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erfolgreich geführt worden seien, betonte Karl.

Zukunftig will man noch sensibler und vorsichtiger vorgehen. "Vor jeder Finalisierung sollen alle Beweisquellen ausgeschöpft werden", so OStA-Sprecher Reinhard Kloibhofer gegenüber der Kleinen Zeitung.


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