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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2012 um 13:37 UhrKommentare

Sondersitzung des Landtages am Freitag um 17 Uhr

Nach der Fragestunde und der Aktuellen Stunde zum Thema "Abschaffung des Proporzes" wird am Freitg genau ein Punkt auf der Tagesordnung stehen: der Neuwahlantrag. Die FPK will den Neuwahlbeschluss durch Auszug verhindern. Dies sei kein Pflichtverstoß.

Der Kärntner Landtag wird am Freitag um 17 Uhr zu einer Sondersitzung einberufen. Das teilte der Direktor des Landtagsamts, Robert Weiß, am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Nach der Fragestunde und der Aktuellen Stunde zum von der SPÖ eingebrachten Thema "Abschaffung des Proporzes", wird genau ein Punkt auf der Tagesordnung stehen. Das ist der Neuwahlantrag, der mit einem einstimmigen Beschluss im Budgetausschuss am vergangenen Freitag beschlossen wurde.

Auszug der FPK

Die FPK, die Neuwahlen verhindern will, hatte angekündigt, dass sie den Beschluss durch Auszug aus dem Landtag verhindern wird. Umgekehrt haben SPÖ, ÖVP und Grüne angekündigt, jede Woche eine Sondersitzung einberufen zu wollen, bis die Neuwahlen beschlossen werden. Für eine Annahme des Neuwahlantrags genügt eine einfache Mehrheit, jedoch müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein. Es ist zwar so, dass eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen für Neuwahlen ist, wenn die FPK-Fraktion aber auszieht, sind nicht mehr genug Abgeordnete für eine gültige Beschlussfassung im Plenarsaal.

Die ÖVP hat angekündigt, noch einen Dringlichkeitsantrag zur Begrenzung der Wahlkampfkosten einzubringen. Damit dieser behandelt werden kann, braucht es bei der Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit. Da FPK-Obmann Uwe Scheuch über all diese Themen aber nur "im Paket" verhandeln will, wird die nötige Mehrheit für die Dringlichkeit wohl auch nicht zustandekommen.

Kein Pflichtverstoß

Auch wenn die Geschäftsordnung des Kärntner Landtags von seinen Mitgliedern die Anwesenheit bei den Sitzungen verlangt, sei der angekündigte Auszug der FPK-Mandatare bei Abstimmungen über den Neuwahlantrag keine Pflichtverletzung. Das sagten sowohl Präsident Josef Lobnig (FPK) als auch sein Stellvertreter Rudolf Schober (SPÖ) auf APA-Anfrage. Für Lobnig ist ein Auszug sogar ein "demokratisches Recht".

Laut Schober bezieht sich die Anwesenheitspflicht des Paragrafen sechs der Geschäftsordnung auf den Beginn der Sitzung. Wann und wie oft die Abgeordneten danach den Saal verließen, obliege jenen. Bei einem vollständigen Fernbleiben müssen sich die Abgeordneten jedoch im Vorhinein entschuldigen. Laut Landtagsdirektor Robert Weiß müssen sie einen triftigen Grund für die Abwesenheit nennen. Das sei neben Krankheit ein schon gebuchter Urlaub oder etwa bei Bürgermeistern konkrete Verhandlungen auf Gemeindeebene.

Paragraf zehn der Geschäftsordnung legt die Rechte und Pflichten des Präsidenten fest. Demnach habe dieser dafür zu sorgen, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Außerdem möge der Präsident anstreben, "dass die für einen Beschluss des Landtages erforderliche Anzahl von Mitgliedern (...) gegeben ist". Wenn die FPK also ausziehen will, um den Neuwahlbeschluss zu verhindern, läge es laut Geschäftsführung am Präsidenten, sie zum Bleiben zu bewegen.

Um die Ausübung dieser Präsidentenpflicht steht es aber schlecht. Lobnig sagte, er könne maximal die Sitzung schließen, wenn weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sei. Schober würde - falls er den Vorsitz innehätte - die Klubobleute dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass ihre Mandatare zur Abstimmung in den Saal kommen. Dazu zwingen könne er sie in Ermangelung von Sanktionsmöglichkeiten nicht.

Quelle: APA

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