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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2012 um 12:41 UhrKommentare

Neuwahl könnte Veränderungen bringen

Der im Zuge der Korruptionsaffären ausgebrochene Neuwahlpoker in Kärnten könnte zu einer Veränderung im Wahlkalender führen. Planmäßig würde im südlichsten Bundesland erst 2014 ein neuer Landtag gewählt werden.

Kärntner fordern Neuwahlen

Foto © KLZ/Markus TraussnigKärntner fordern Neuwahlen

Nach recht ruhigen Wahljahren 2011 und 2012 würden erst 2013 wieder Landtage in Niederösterreich und Tirol gewählt. Die nächste Nationalratswahl findet ebenfalls im kommenden Jahr statt - regulär wäre dies der Herbst 2013.

2012 finden planmäßig nur noch Wahlen auf kommunaler Ebene statt, vorgezogene Landtagswahlen in Kärnten könnten dies durcheinanderbringen: Am 7. Oktober werden in 171 burgenländischen Ortschaften der Gemeinderat und die Bürgermeister gewählt. Ebenfalls an diesem Sonntag wird in Krems ein neuer Gemeinderat gewählt. Aufgrund der Kärntner Turbulenzen könnte schon im Herbst eine Landtagswahl dazu kommen.

2013 stehen neben der Nationalratswahl regulär zwei Landtagswahlen an: Gewählt werden im Frühjahr 2013 Landtage in Niederösterreich und in Tirol. Auch auf Bundesebene wird wieder zur Urne geschritten, es wird ein neuer Nationalrat gewählt. Planmäßiger Termin hierfür wäre der Herbst. Von den Kärntner Freiheitlichen kommt die Idee, eine vorgezogene Landtagswahl zeitgleich mit der Nationalratswahl und diese beiden im Frühjahr 2013 durchzuführen. ÖVP und SPÖ lehnen das ab. Regulär noch auf dem Plan stehen nächstes Jahr die Neuwahl des Grazer Gemeinderates im Jänner und die ÖH-Wahl im Mai.

2014 gibt es auch für den Fall, dass die Kärntner Landtagswahl bereits vorgezogen wird, ein dichtes Programm: Im Frühjahr würden Kärnten und Salzburg den Landtag wählen, Salzburg auch die Gemeinderäte und Bürgermeister. Im Mai finden die Arbeiterkammerwahlen statt und im Juni ist das neue EU-Parlament fällig. Im Herbst kürt Vorarlberg einen neuen Landtag und auch die Personalvertretungswahlen des Bundes stehen an.

2015 finden vier Landtagswahlen statt: Das Burgenland wählt im Mai, Steiermark und Wien im Herbst. Mit Oberösterreich gesellt sich dann auch ein schwarzes Bundesland zu den drei roten, hier gilt eine sechsjährige Legislaturperiode. In Oberösterreich sind auch Gemeinderäte und Bürgermeister zu küren - ebenso wie schon im März in Kärnten. Niederösterreich und die Steiermark, wo es keine Bürgermeisterdirektwahl gibt, wählen ihre Gemeinderäte neu.

Bevorstehende, reguläre Wahlen

2012

  • Gemeinderat Krems (7.10.2007)
  • Gemeinderat und Bürgermeister Burgenland (7.10.2007)

2013

  • Gemeinderat Graz (20.1.2008)
  • Landtag Niederösterreich (9.3.2008)
  • Landtag Tirol (8.6.2008)
  • ÖH-Wahl (Mai 2011)
  • Nationalrat (28.9.2008)

2014

  • Landtag Kärnten (1.3.2009)
  • Landtag, Gemeinderat, Bürgermeister Salzburg (1.3.2009)
  • AK-Wahlen (Mai 2009)
  • EU-Wahl (7.6.2009)
  • Landtag Vorarlberg (20.9.2009)
  • Personalvertretung (Herbst 2009)

2015

  • Gemeinderat, Bürgermeister Kärnten (1.3.2009)
  • Gemeinderat Niederösterreich (14.3.2010)
  • Gemeinderat Steiermark (21.3.2010)
  • Landtag Burgenland (30.5.2010)
  • ÖH-Wahl (Mai 2011)
  • Landtag, Gemeinderat, Bürgermeister Oberösterreich (27.9.2009)
  • Landtag Steiermark (26.9.2010)
  • Gemeinderat/Landtag und Bezirksvertretungen Wien (10.10.2010)

Höhere Neuwahl-Hürde auch in anderen Ländern

Kärnten ist nicht das einzige Bundesland, das hohe Hürden für die vorzeitige Auflösung des Landtages errichtet hat. In Oberösterreich und Tirol ist ein Auflösungsbeschluss lediglich mit Zweidrittelmehrheit möglich, im Burgenland muss beim Beschluss mit einfacher Mehrheit zumindest die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. In den fünf anderen Bundesländern sowie im Nationalrat gelten für vorgezogene Neuwahlen allerdings keine besonderen Regeln, wie der Leiter des Instituts für Parlamentarismus, Werner Zögernitz, der APA sagte.

Die höchste Hürde für eine vorgezogene Neuwahl gibt es in Oberösterreich, wo die vorzeitige Auflösung des Landtages als Landesverfassungsgesetz gilt. Folglich muss beim Beschluss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, zwei Drittel müssen dafür stimmen. Auch in Tirol sind für die die vorzeitige Auflösung des Landtags zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig, ein Anwesenheitsquorum gibt es - anders als in Oberösterreich - jedoch nicht.

In Kärnten ist die Auflösung des Landtages zwar grundsätzlich mit einfacher Mehrheit möglich, realpolitisch ist allerdings auch hier eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Abstimmung ist nämlich nur gültig, wenn zumindest zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind. Daher könnte die FPK die Auflösung des Landtages derzeit durch Auszug aus dem Sitzungssaal blockieren und hat das auch bereits angekündigt.

Ein erhöhtes Anwesenheitsquorum gilt auch im Burgenland. Dort ist die vorzeitige Auflösung des Landtages mit einfacher Mehrheit möglich, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

In den restlichen fünf Bundesländern sowie im Nationalrat gibt es keine besondere Hürde für vorgezogene Neuwahlen. Für Auflösungsbeschlüsse gelten dort die selben Regeln wie für andere Gesetzesbeschlüsse auch: Sie werden mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von zumindest einem Drittel der Abgeordneten getroffen.

Quelle: APA

Wahlkalender

Grafik © APA

Wichtige Wahltermine bis Ende 2013 Grafik © APA

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