Richter will Angeklagte besser schützen
Der Gerichtssaal darf nicht zur Bühne werden. Die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten müssten ausgebaut werden. Das fordert der Richter Manfred Herrnhofer über Martinz, Birnbacher & Co. Von Antonia Gössinger.

Foto © Gert Eggenberger
Richter Manfred Herrnhofer startet keine Verhandlung, solange fotografiert oder gefilmt wird. An den 13 Verhandlungstagen des Honorar-Prozesses bat er Fotografen und Kameraleute sehr bestimmt zu den angesetzten Beginnzeiten aus dem Saal. Einen Zuschauer, der trotz des ausgesprochenen Verbots mit der Handy-Kamera filmte, warf er ohne Vorwarnung hinaus. Dass sich die Angeklagten selbst den Medien stellten, konnte der Richter nicht unterbinden. Dies sollte künftig aber möglich sein, ist für Herrnhofer die Lehre aus dem öffentlichkeitswirksamen Prozess gegen Josef Martinz, Dietrich Birnbacher, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander.
Der Schöffensenat hatte die vier Angeklagten wegen Untreue zu hohen Haftstrafen verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der Gerichtssaal zum medialen Tummelplatz. Der Richter findet deftige Worte dafür: "Es ist abstoßend, wenn eine Horde von Kameras unmittelbar nach dem Richterspruch auf die Verurteilten zustürmt."
"Schutz vor sich selbst"
Herrnhofer ist bewusst, dass es "ein schwieriger Spagat zwischen dem berechtigten öffentlichen Interesse und den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten" ist. Die Angeklagten müssten aber besser geschützt werden, "auch vor sich selbst".
Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz hatte sich während des Prozesses offensiv den Medien gestellt und dann in seinem Schlusswort beklagt, dass "ein Schauprozess abgeführt wurde". Trotzdem gab er nach seiner Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft wieder bereitwillig Interviews. "Ein Gerichtssaal darf nie eine Bühne werden", sagt Herrnhofer. In seiner Funktion als Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung will er den Ausbau der Persönlichkeitsrechte von Angeklagten thematisieren.
Zu den Urteilen gibt der Richter keine Stellungnahme ab. Er sagt nur so viel: Für die schriftliche Ausfertigung werde er einen Monat brauchen. Mehr Zeit hat er auch nicht. Denn ab 1. November ist er wieder im normalen Gerichtsbetrieb voll eingeteilt.












