Nicht sofort unter das Messer
Am Freitag verschärft der Nationalrat die Regeln für Schönheitsoperationen. Frauen und Männer, die sich unter das Messer legen wollen, müssen sich dann einer zweiwöchigen Nachdenkpause unterwerfen.

Foto © Fotolia/GrandFür die Schönheit unters Messer - in Zukunft gibt es eine Wartefrist
Das Geschäft mit der Schönheit ist auch in Österreich ein lukratives Business. Rund 400 Millionen Euro dürften nach Schätzungen von Hans Weiss, Autor des Buches "Schönheit. Die Versprechen der Beauty-Industrie" jährlich auf dem Gebiet umgesetzt werden. Das weite Feld der Schönheitsoperationen hat aber einen Schönheitsfehler: Der Markt ist überhaupt nicht geregelt. Jeder Arzt darf herumschnipseln, Fett absaugen - und dann auch noch mit der Bezeichnung "Schönheitschirurg" oder "Beauty Doc" um Kundinnen werben.
Der Nationalrat schiebt diesem Wildwuchs jetzt einen Riegel vor. Mit 1. Jänner treten die neuen Regelungen in Kraft. Gesundheitsminister Alois Stöger, der das Gesetz in enger Abstimmung mit der Ärztekammer erarbeitet hat, meint dazu grundsätzlich: "Eine Schönheitsoperation ist eine Operation, also ein Eingriff, der mit Risiken verbunden ist - dies wird aber oft verharmlost dargestellt. Mein Ziel dieses Gesetzes ist ganz klar: Ich will hier mehr Qualität und Aufklärung. Wer Schönheitsoperationen durchführt, muss dazu die erforderliche Ausbildung haben."
Was ändert sich ab 1. Jänner kommenden Jahres konkret?
Verbot unter 16 Jahren. Schönheitsoperationen an Jugendlichen unter 16 sind ab 1. Jänner verboten, es sei denn, jemand ist durch einen Unfall im Gesicht oder sonst wo entstellt worden.
Auflagen unter 18 Jahren. 16- bis 18-Jährige müssen zum einen die Einwilligung der Eltern besitzen, zum anderen müssen sie sich zuvor psychologisch beraten lassen. Von der Einwilligung bis zum Eingriff müssen mindestens vier Wochen verstreichen. Eine Absage bis zu einer Woche vor der Operation ist ohne finanzielle Nachteile möglich.
Qualifikation. Künftig dürfen nur noch Ärzte mit besonderer Ausbildung Eingriffe vornehmen, deren Namen werden von der Ärztekammer auf einer Liste im Internet veröffentlicht werden. Fachärzte für plastische Chirurgie dürfen alle Eingriffe vornehmen. HNO-Ärzte etwa dürfen nur in ihren Bereichen tätig werden, also etwa Nasenkorrekturen vornehmen.
Aus für Beauty Doc. Kein Arzt darf sich auf dem Ordinationsschild oder der Visitkarte "Schönheitschirurg" oder "Beauty Doc" nennen. Nur die Zusätze "Ästhetische Chirurgie" und "Ästhetische Medizin" sind erlaubt.
Wartezeit. Zwischen der Einwilligung und dem Eingriff müssen auch bei Erwachsenen zwei Wochen vergehen.
Keine vergleichende Werbung. Verboten sind die berühmten "Vorher/Nachher-Bilder". Operative Eingriffe sollen nicht wie Produkte im Supermarkt beworben werden können.
Keine Preisausschreiben. Preisausschreiben oder Versteigerungen von Gratis-Schönheitsoperationen sind untersagt.
Geldstrafen. Ärzten, die gegen die Bestimmungen verstoßen, drohen Geldstrafen von 15.000 bis 25.000 Euro.












