Die Republik wird transparent
Parteikassen, Bestechung, Nebenjobs der Politiker, Lobbyisten: Am Mittwoch werden Gesetze beschlossen, die Regeln und Durchblick bringen.

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Bisher gab es äußerst großzügige oder gar keine Regeln, was Österreich regelmäßig harte Kritik der Korruptionswächter des Europarates beschert hat. Nach dem Auffliegen vieler Affären, die das Ansehen der Politik arg ramponiert haben, ist es nun so weit: Am Mittwoch wird der Nationalrat das schon lange angekündigte und zuletzt deutlich nachgeschärfte "Transparenzpaket" besiegeln.
Es soll teilweise schon am 1. Juli in Kraft treten und Politik durchschaubarer machen. So wird etwa eines der bisher bestgehüteten Geheimnisse der Republik - wer spendet wie viel an Parteien (und erhofft sich dafür Entgegenkommen) - in Zukunft zu lüften sein. Das Paket besteht teils aus Verfassungsgesetzen, die Zweidrittelmehrheit benötigen und von den Grünen und/oder der FPÖ unterstützt werden. Die politische Einigkeit ist dennoch begrenzt: So kritisiert die Opposition scharf, das die Regierung die Parteinförderung durch den Bund fast verdoppelt.
Offenlegung der Einkommen
Derzeit müssen Parlamentarier nur angeben, von welchen Firmen und Organisationen sie jährlich mehr als 1.142,40 Euro bekommen. In Zukunft sind, nach deutschem Vorbild, drei Kategorien zu benennen: Einkommen bis 1000 Euro, bis 3.500, bis 7.000 sowie 10.000 Euro und mehr im Monat. Außerdem müssen ehrenamtliche Funktionen gemeldet werden. Dies gilt auch für Regierungsmitglieder, denen bezahlte Nebenjobs verboten sind. Für das einschlägige Zweidrittelgesetz dürfte sich die Regierung die Stimmen der FPÖ gesichert haben. Dafür sollen laut FPÖ auch präzise Definitionen über Einkommen in Gesetz geschrieben werden: Neben Brutto- und Nettobezügen seien Sachbezüge auszuschildern.
Lobbyisten vor den Vorhang
Erstmals geregelt wird auch der Umgang mit Lobbyisten. Das Gesetz sieht Registrierungs- und Offenlegungspflichten für einschlägige Firmen in einem öffentlich zugänglichen, elektronischen Register vor. In diesem müssen Lobbying-Firmen ihre Grunddaten und die Namen der bei ihnen Beschäftigten bekannt geben. Ausgenommen davon sind politische Parteien, Sozialversicherungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Rechtsanwälte und rechtsberatende Berufe. Der ebenfalls als Verfassungsgesetz zu beschließende Plan war politisch bis zuletzt heftig umstritten. Die Grünen monierten, dass etwa der Politikern verbotene Lobbying-Bereich zu unscharf definiert sei oder keine "Abkühlphase" für Politiker nach ihrer Aktivphase in das Gesetz aufgenommen wurde.
Fast 30 Millionen für die Parteien
Die Parteienförderung wird von 2,41 Euro pro Wahlberechtigtem auf 4,6 Euro im Jahr erhöht. In Österreich sind derzeit 6.333.109 Personen wahlberechtigt, das bedeutet, dass den Parteien insgesamt 29.132 Millionen Euro zufließen werden. Der SPÖ stehen rund neun Millionen Euro zu, der ÖVP acht, der FPÖ 5,5, dem BZÖ 3,4 und den Grünen 3,3 Millionen. Die drei Oppositionsparteien haben vor, die Erhöhung abzulehnen, von der sie trotzdem profitieren. Die Regierung spricht von einem "Systemwechsel", nicht von einer Erhöhung. Da aufgrund der Transparenzregeln mit weniger Spenden zu rechnen sei, habe man so versucht, Verluste zu vermeiden. "Natürlich muss eine Partei in einer Parteiendemokratie Mittel zur Verfügung haben", sagte Bundeskanzler Werner Faymann.
Parteienfinanzierung
Bisher waren Parteifinanzen ähnlich durchschaubar wie ein trüber Teich. Das wird sich mit dem neuen Parteiengesetz radikal ändern. Spenden müssen ab einer Höhe von 3500 Euro pro Person oder Firma und Jahr lückenlos offengelegt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Bargeld, Sachspenden, Personalleihen oder Zuwendungen von Interessensvertretern (wie Industrie oder Gewerkschaft) handelt. Zudem gilt bei Spenden ein Stückelungsverbot, auch Spendenwäsche wird ausdrücklich untersagt.
Sponsoring muss samt Namen des Vertragspartners ab einer jährlichen Höhe von 12.000 Euro offengelegt werden. Die Namen von Inserenten sind ab 3500 Euro zu veröffentlichen. Einzelspenden an Bezirks-, Landes- oder Bundesorganisationen der Parteien werden zusammengerechnet und sind ab 3500 Euro im Jahr auszuweisen.
Verstöße gegen die Transparenzregeln und Spendenverbote können Parteien das Zwei-bis Dreifache des gespendeten Betrags kosten. Verantwortliche müssen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro rechnen.
Kontrollieren soll ein unabhängiger und weisungsfreier "Transparenzsenat" aus drei Höchstrichtern. Die Rechenschaftsberichte der Parteien werden von zwei Wirtschaftsprüfern geprüft und vom Rechnungshof kontrolliert, Wahlkampfkosten mit sieben Millionen begrenzt.













