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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2012 um 19:28 UhrKommentare

Neue Immobilienbesteuerung soll 2 Milliarden bringen

Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum mit Gewinn verkaufen, sollen bis 2016 zusammen 2,05 Mrd. Euro für das am Freitag akkordierte Sparpaket beitragen.

Foto © APA

Dazu wird die bisher geltende Spekulationsfrist von 10 Jahren abgeschafft. Hauptwohnsitze und Häuslbauer ("selbst hergestellte Häuser") bleiben von den neuen Bestimmungen unberührt. Grundsteuer und Grunderwerbssteuer bleiben unverändert. Die Neuregelung soll mit 1. April 2012 in Kraft treten.

Geringere Steuersätze für "Altvermögen"

Werden derzeit Grundstücke, Immobilien und Gebäude mit Gewinn verkauft, dann ist der daraus entstandene Gewinn im Privatbereich 10 Jahre steuerpflichtig, danach steuerfrei. Der gewinnträchtige Verkauf ist ab demnächst aber auch nach 10 Jahren steuerpflichtig und wird mit 25 Prozent belastet. Dies gilt für Liegenschaften, die nach dem 1. April 2002 angeschafft wurden. Bei Umwidmungen wird pauschal ein Wertzuwachs von 60 Prozent angenommen. Für vor 2002 erworbenes "Altvermögen" gelten geringere Steuersätze, nämlich 15 Prozent, wenn dabei (davor) Grün- in Bauland umgewidmet wurde und nur 3,5 Prozent ohne Umwidmung.

Für 2013 werden Einnahmen von 350, und 2014 welche in Höhe von 450 Mio. Euro angenommen. Für 2015 werden jeweils 500 bzw. 750 Mio. Euro budgetiert.

Nach einer ersten Abschätzung des Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI) werden die neuen Bestimmungen "Immobilienhändler im steuerrechtlichen Sinn" nicht treffen, obwohl die 25-prozentige Steuer gleichermaßen für private und Betriebe gilt. Begründung: Die Immobilien-Profis hätten die erzielten Gewinne typischerweise bereits jetzt voll versteuert. Treffen werde es eher private Anleger, die ihre Besitztümer verkaufen wollten. Als Beispiel nannte ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel den Besitzer einer Vorsorgewohnung, der vielleicht nach Jahren der Vermietung verkaufen wolle. "Wer sagt, bevor ich mit 60 in Pension gehe, verkaufe ich noch schnell meine Vorsorgewohnung dürfte die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben." Wahrscheinlich würden als Folge weniger Vorsorgewohnungen auf den Markt kommen.

Holzapfel ist derzeit unklar, wie der Fiskus den Wert von Wohnungen feststellen will, deren Anschaffungs-/Renovierungskosten bereits weit zurückliegen oder die bereits mehrfach den Besitzer gewechselt haben. "Für mich ist auch nicht erkennbar, ob die künftige Versteuerung von Umwidmungsgewinnen über den Bund oder die Länder erfolgt wird."

Experte: Wohnen wird teurer

Die Besteuerung von Grundstücksgewinnen im Falle der Veräußerung wird auch die Wohnbauträger und damit letztlich die Mieter treffen, warnt s-Bauspar-Chef Josef Schmidinger. "Da werden einfach die Mieten teurer. Es ist eine Illusion zu glauben, es trifft nur den Eigentümer. Der wird das weiterwälzen. Wohnen wird teurer", sagte Schmidinger am Freitag zur APA. Und der Sektor "Vorsorgewohnungen" werde "tot" sein, da nur Hauptwohnsitze von der neuen Immo-Steuer verschont blieben.

Ein weiteres steuerliches Detail, das nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen (Banken, Versicherungen) treffen wird, soll ab 2012 100 Millionen und ab 2013 250 Millionen Euro pro Jahr erbringen. Eine Einschränkung von "Gestaltungsmöglichkeiten" soll sich hier bis 2016 kumuliert auf 1,1 Mrd. Euro aufsummieren.

Quelle: APA

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