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Zuletzt aktualisiert: 12.09.2011 um 22:09 UhrKommentare

Sind die Korruptions-Sümpfe noch trocken zu legen?

Die Politik müht sich um Schadensbegrenzung: Gespräche über eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts unterstütze sie "sehr", ließ Justizministerin Karl wissen - es müsse "klar sein, was darf man tun, was nicht". ÖVP-Chef Spindelegger will dubiose Honorare unterbinden.

Foto © APA

Pünktlich zur Sondersitzung des Nationalrats zum Thema Korruption am Dienstag hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) einmal mehr versichert, dass die Regierung um strengere Anti-Korruptionsregeln bemüht ist. Konkret kann sich die Ministerin etwa eine Whistle-Blower-Regelung vorstellen und tritt für eine Verschärfung des sogenannten Anfütterns im Strafrecht ein. Letzteres wird derzeit auf parlamentarischer Ebene im Zuge des Transparenzpakets beraten. Eine Regierungsvorlage für das Lobbyistengesetz soll kündigte Karl Montagabend im Gespräch mit Journalisten noch für September an.

"Anonyme Hinweisgeber"

Nach der jüngsten Novelle des Korruptionsstrafrechts hatten Kritiker bemängelt, dass der Tatbestand des Anfütterns, also des Gewährens kleiner Geschenke, praktisch abgeschafft worden sei. Gespräche über eine Verschärfung dieses Paragrafen "unterstütze ich sehr", sagte Karl. Es müsse aber "klar sein, was darf man tun, was nicht". Die alte Regelung sei "unklar" gewesen und habe zu "Verunsicherung" geführt. Dass bei der Telekom-Affäre erstmals die Kronzeugen-Regelung zum Einsatz kommt, beobachte das Justizministerium als "Praxistest". In weiterer Folge kann sich Karl die Institutionalisierung von "anonymen Hinweisgebern" im Gesetz vorstellen. Zwar seien bisher schon anonyme Anzeigen möglich, doch beim Whistle Blower wären auch Rückfragen möglich, sieht die Ministerin Vorteile. Derzeit vergleiche an internationale Beispiele.

Insgesamt wünscht sich Karl, dass das Transparenzpaket, in dem auch Punkte wie die Offenlegung von Nebeneinkünften von Abgeordneten oder die Transparenz der Parteienfinanzierung vorgesehen sind, "so rasch wie möglich" umgesetzt wird. Sie hoffe auf entsprechende Beschlüsse noch heuer. Das Lobbyistengesetz inklusive Register, in das sich Lobbyisten und Interessenvertretungen eintragen müssen, soll ebenfalls Teil dieses Pakets werden. 85 Stellungnahmen langten in der Begutachtungsphase für das Gesetz ein, sie wurden laut Karl bereits weitgehend eingearbeitet. Eine Regierungsvorlage will sie dem Koalitionspartner SPÖ noch im September übermitteln. Nicht eingegangen wurde auf den von Kammern und Gewerkschaften geäußerten Wunsch, von den geplanten Bestimmungen ausgenommen zu werden. "Ich werde weiter darauf bestehen, dass sie miterfasst sind", stellte die Ministerin fest. Schließlich handle es sich beim künftigen Register ja um "keine Auflistung des Bösen".

Provisionen verboten?

Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) will die Zahlung dubioser Honorare bei Aufträgen im staatlichen bzw. staatsnahen Bereich unterbinden. Im "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) spricht er sich dafür aus, Provisionen etwa bei Privatisierungen im Regelfall zu verbieten. Berater-Honorare des Staats sollten erstens öffentlich gemacht werden und zweitens nur zulässig sein, wenn es dafür eine klar erkennbare Leistung gibt.

Da solche Zahlungen aber des öfteren nur von den Geschäftspartnern des Staats getätigt werden und nicht von diesem selbst, ist Spindelegger dafür, auch in diesem Bereich gewisse Schranken einzuziehen. Vorstellbar ist für ihn, dass man in Ausschreibungsbedingungen bzw. in Verträge hineinschreibt, dass dubiose Zahlungen ohne Gegenleistungen nicht zulässig seien. Bei Zuwiderhandeln könnte das Geschäft rückabgewickelt werden oder die unseriösen Aufwendungen als Pönale in die Staatskasse wandern.


Fakten

Der Nationalrat nimmt sich nun der Korruptionsaffären im staatsnahen Bereich an. Auf Antrag der Grünen findet am Dienstag eine Sondersitzung statt, in deren Rahmen Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) Auskunft zu brisanten Fällen wie Telekom, Buwog und Behördenfunk geben soll. Alle drei Oppositionsparteien wollen in der Debatte Untersuchungsausschüsse beantragen, wobei eine Zustimmung unwahrscheinlich ist. SPÖ und ÖVP sind zwar eigenen Angaben zu Folge auch zu einer parlamentarischen Untersuchung bereit, wollen aber noch weitere Ermittlungen der Justiz abwarten.

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