Kanzleramt will Managergagen offen legen
Das Bundeskanzleramt legte einen Entwurf eines "Corporate Governance Kodex" für Firmen in Staatshand vor, der einen Gehälter-Strip für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte vorsieht. Der Entwurf sei "Diskussionsgrundlage".

Foto © Franz Pflu / Fotolia
Heimische Staatsbetriebe schreiben oft leitende Posten nicht aus, beschäftigen quasi keine Frauen in den Chefetagen und entlohnen ihre Manager fürstlich. Dieses Sittenbild zeichnete der Rechnungshof (RH) in einem am Donnerstag vorgelegten Prüfbericht und rief nach der Offenlegung von Managervergütungen. Das Bundeskanzleramt (BKA) legte nun einen Entwurf eines "Corporate Governance Kodex" für Unternehmen des Bundes vor, der zumindest bei neuen und wiederbestellten Geschäftsleitern die Veröffentlichung der Vergütungen vorsieht.
Bis vor kurzem wollte das BKA offensichtlich davon noch wenig wissen. Es handle sich bei dem Papier um nicht mehr als eine "Diskussionsgrundlage", hieß es am Freitag aus dem Kanzleramt.
Bedenken gegen "generellen Gagenstrip"
In seiner Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof hatte das Bundeskanzleramt massive Bedenken gegen den "generellen" Gagenstrip in Staatsfirmen geäußert. Dafür bedürfe es "einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die auch unter dem Aspekt der EU-Datenschutzrichtlinie zu sehen" wäre, heißt es in dem 544 Seite schweren RH-Bericht. "In diesem Zusammenhang verwies das BKA (auszugsweise) auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur im Bezügebegrenzungsgesetz normierten Veröffentlichungspflicht der Bezüge von Personen, deren Gesamtbezüge einen bestimmten Betrag überschreiten."
Nun ist man im BKA offensichtlich anderer Meinung - oder will zumindest einen Weg finden, für ein bisschen mehr Transparenz zu sorgen. Diese Woche wurde ein entsprechender Begutachtungsentwurf für Verhaltensregeln in den Chefetagen staatseigener Firmen ("Public Corporate Governance Kodex") ausgeschickt, der der APA vorliegt. Darin heißt es, dass die Gagen der einzelnen Manager veröffentlicht werden sollen, und zwar inklusive Boni und ausgezahlter Abfertigungen: "Die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung soll individualisiert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten unter Namensnennung im Corporate Governance Bericht dargestellt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Mitglied der Geschäftsleitung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind."
Keine Offenlegung - kein Job
Die betroffenen Manager müssen laut Entwurf der Offenlegung ihrer Vergütungen zustimmen, dies wohl aus Datenschutzgründen. Bei Neu- oder Wiederbestellungen jedoch "ist für eine vertragliche Zustimmungserklärung .. Sorge zu tragen." In der Praxis könnte das heißen: Erklären sich neue oder wiederbestellte Geschäftsleiter nicht mit der Veröffentlichung ihrer Vergütung einverstanden, bekommen sie den Job nicht.
Auch die Gagen der Aufsichtsräte sollen im Corporate-Governance-Bericht offengelegt werden. Offen ist freilich, wer den Corporate-Governance-Bericht künftig zu Gesicht bekommen wird - ob der ganze Bericht veröffentlicht werden muss, ist unklar.
Das vom BKA vorgeschlagene Regelwerk soll für Unternehmen des Bundes und deren Tochterunternehmen gelten. Sollte der Betrieb von den Empfehlungen im Kodex abgewichen sein, sollen dies Geschäftsleitung und Überwachungsorgan das im jährlich vorzulegenden Corporate-Governance-Bericht auch begründen müssen. Der Bericht soll übrigens auch den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat enthalten, der ja 2008 laut RH-Bericht bei weniger als 5 Prozent (im Management) lag.
"Das Bundeskanzleramt ist für mehr Transparenz im öffentlichen Sektor", sagte Kanzlersprecher Leo Szemeliker am Freitag auf APA-Anfrage. Der Entwurf sei ein erster Schritt. Nach wie vor gelte jedoch: "Für eine generelle Offenlegung der Managervergütungen in staatsnahen Unternehmen bräuchte es ein Gesetz. Die die individuelle Offenlegung bräuchte es die Zustimmung der betroffenen Führungsperson." Bei dem nun ausgeschickten Begutachtungsentwurf handle es sich um eine "Diskussionsgrundlage".
Der Rechnungshof hat über einen Zeitraum von zwei Jahren die Managerverträge von 232 öffentlichen Unternehmen untersucht. Das Urteil fiel ernüchternd aus: 90 Prozent der Firmen veröffentlichten die Managervergütungen nicht. Die Kriterien für die Auszahlung von Boni waren überwiegend nicht an nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geknüpft, vereinzelt machten die Prüfer auch Nebenabreden oder Prämienzahlungen ohne Begründung aus. 57 befragte Manager verdienten mehr als ein Minister bzw. ihr Landeshauptmann.












