Sickinger fordert Strafen für Parlamentarier
Der Polit-Experte Hubert Sickinger verweist auf das Beispiel des Deutschen Nachbarn und fordert Strafen für Politiker, die ihre Nebeneinkünfte nicht melden. Er will Abgeordnete auch zur Nennung der Auftraggeber verpflichten.

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Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger wünscht sich finanzielle Sanktionen für Parlamentarier, die die geplante Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften nicht melden. Im aktuellen Vorschlag der Regierungsparteien für einen Initiativantrag, der derzeit auf parlamentarischer Ebene verhandelt wird, ist dies nicht vorgesehen. Im Gespräch mit der APA verwies der Experte für Parteienfinanzierung auf das Beispiel Deutschland: Dort kann ein derartiges Säumnis mit Geldstrafen bis zum halben Jahresgehalt geahndet werden.
Der Plan der Regierungsparteien sieht - angelehnt an das deutsche Modell - Änderungen bei der Meldepflicht von Nebeneinkünften vor. Statt der Meldepflicht ab 1.142,40 Euro soll es vier Stufen geben: Bezüge bis 1.000, bis 3.500, bis 7.000 und über 7.000 Euro. Im ersten Punkt ist das österreichische Modell sogar strenger als das deutsche, so Sickinger - dort müssen erst Monatseinkünfte von mehr als 1.000 Euro bzw. Jahreseinkünfte von mehr als 10.000 Euro gemeldet werden. Der Politikwissenschaftler kann sich abgestufte Sanktionen - von Ermahnungen bis eben jenen finanziellen Strafen wie in Deutschland - vorstellen.
Gefordert wird von Sickinger auch, dass die Parlamentarier den Auftraggeber ihrer Nebentätigkeit nennen müssen. Laut vorliegenden Plänen ist das nicht vorgesehen. So muss ein als Rechtsanwalt tätiger Abgeordneter etwa nicht angeben, wer sein Auftraggeber ist. In Deutschland muss man den Auftraggeber gegenüber dem Bundestagspräsidenten melden. Nur in Fällen, wo es um ein spezifisches Berufsgeheimnis geht, ist die Regelung weniger streng: In diesem Fall sieht das deutsche Modell vor, dass man nur angibt, von welcher Art der Auftrag grundsätzlich ist.
Nicht melden werden müssen die Parlamentarier laut dem Entwurf Einkünfte aus Vermögen. Derzeit müssen lediglich Regierungsmitglieder, Landesräte und Bürgermeister ihren Aktienbesitz an den Unvereinbarkeitsausschuss melden. Dieser entscheidet dann, ob dies unzulässig ist oder nicht. Hier verlangt Sickinger nicht unbedingt eine Ausdehnung auf Parlamentarier, dieser Bereich sei "nicht so sehr das große Problem".
Sickinger fordert die Politik auch zu einer formalen Überarbeitung des gesamten Unvereinbarkeits-Gesetzes auf: Das Werk sollte "legistisch, handwerklich noch einmal durchgegangen werden und in verständliche Form gebracht werden", sagte er. Es sei ein "Flickwerk aus einem ganzen Jahrhundert, schlichtweg Stückwerk". Man solle das Gesetz unbedingt sprachlich revidieren und verständlicher gestalten, damit es ein lesbares Gesetz wird. Dies sei auch möglich, ohne den Inhalt zu ändern.












