"Rote Karte" für Asylwerber
Asylwerber werden nicht eingesperrt, aber sie dürfen auch nicht vor die Tür. Das ist der Sukkus des neuen Gesetzes zur "Mitwirkungspflicht" von Flüchtlingen.

Foto © APAInnenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos
Innenministerin Maria Fekter (V) und Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) präsentierten am Dienstag einen koalitionären Kompromiss, der vorsieht, dass sich Asylwerber während der ersten sieben Tage nicht ohne guten Grund aus der Erstaufnahmestelle entfernen sollten.
Mitwirkungspflicht
Das Modell legt fest, dass während jener Phase, in der geprüft wird, ob Österreich oder ein anderes Land für den Asylantrag zuständig ist, eine Mitwirkungspflicht verhängt wird. Die Flüchtlinge sollen für Befragungen, Untersuchungen etc. jederzeit zur Verfügung stehen, daher das Lager nicht verlassen dürfen. Allerdings ist diese Mitwirkungspflicht auf fünf Werktage beschränkt, geht das Verfahren über das Wochenende, können die Asylwerber sieben Tage zum Bleiben aufgefordert werden.
Ist das Verfahren dann noch immer nicht abgeschlossen, gelten jene Gebietsregelungen, die jetzt schon wirksam sind. Das heißt, die Asylwerber dürfen sich im Bezirk der Erstaufnahmestelle frei bewegen. Beim Flüchtlingslager in Traiskirchen darf man sich somit ausschließlich im Bezirk Baden aufhalten, bei jenem in Thalham im Bezirk Vöcklabruck.
Wie Darabos betonte, können die Flüchtlinge das Lager auch während der ersten sieben Tage verlassen, regulär dann, wenn sie Behördenwege, dringende Familienangelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu erledigen haben. Andere Wege nach draußen sind zwar möglich, allerdings ist die Polizei aufgefordert, die Asylwerber dann wieder flott einzufangen, auch wenn sie nur z.B. ins Wirtshaus oder in den Supermarkt wollen.
Um den Polizisten das Leben zu erleichtern, wird den Flüchtlingen im Zulassungsverfahren eine "Rote Karte" mit auf den Weg gegeben. Bei einer Ausweiskontrolle soll die Exekutive so gleich erkennen, dass der Asylwerber zu Unrecht das Erstaufnahmezentrum verlassen hat und den Betroffenen am Besten gleich zurückbringen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die "Mitwirkungspflicht" drohen Verwaltungsstrafen, allenfalls auch Schubhaft.
Bringen soll die Neuregelung effizientere Verfahren und, dass Österreich für Schlepper wieder ein Stück unattraktiver wird, wie Fekter betonte. Der Koalitionspartner, der sich lange gegen eine Aufenthaltspflicht gesträubt hatte, ist nunmehr zufrieden und hält die Mitwirkungspflicht sowohl für sinnvoll als auch für zumutbar. Sowohl Darabos als auch Kanzler Werner Faymann (S) würdigten, dass ein verfassungskonformer Zustand hergestellt sei. Ursprünglich hatte Fekter ja sogar auf eine vierwöchige Flüchtlingshaft gedrängt, was von Verfassungsexperten massiv kritisiert worden war und von der SPÖ auch abgelehnt wurde.
Bundesamt für Asyl und Migration
Teil der Einigung ist zudem die Errichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration, in dem die Zuwanderer betreffenden Agenden von derzeit 113 Stellen (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bundespolizeidirektionen) gebündelt werden sollen. Aufgesetzt werden soll die neue Behörde auf dem zum Innenministerium gehörenden Bundesasylamt, das derzeit die Erstinstanz im Asylverfahren ist. Nicht inkludiert werden allerdings Beschäftigungsangelegenheiten für Fremde, die laut Fekter weiter beim Arbeitsmarktservice bleiben sollen. Während die Mitwirkungspflicht schon ab Jänner gelten soll, wird das Migrationsamt erst 2013 etabliert.
Wiewohl sich die Regierung für das neue Fremdenpaket rühmte, kam von allen anderen Seiten teils deutliche Kritik. Caritas-Präsident Franz Küberl meinte, auch der Name "Mitwirkungspflicht" ändere nichts an der Tatsache, dass Menschen hier "unrechtmäßig in 'Haft' gehalten werden". Die Grünen sehen den starken Verdacht auf Verfassungswidrigkeit. Diakonie-Direktor Michael Chalupka meinte, die ohnehin erst jüngst verschärften Regelungen würden um ein Detail erweitert.
Freiheitliche und BZÖ finden die Neuregelung wiederum zu lasch. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte, dass Asylwerber bis zum Abschluss des gesamten Verfahren kaserniert bleiben müssten. BZÖ-Menschenrechtssprecher Gerald Grosz verlangte, dass ein Asylantrag automatisch erlöschen soll, sobald ein Flüchtling widerrechtlich die Erstaufnahmestelle verlässt.













