Ab 1. September: Mindestsicherung, Fußfessel und Gruppenpraxen
Gruppenpraxen und elektronisch überwachter Hausarrest startet ebenso wie das Großprojekt Mindestsicherung. In der Steiermark ist allerdings noch völlig unklar, wie diese Leistung ausgestaltet wird. Erst nach der Landtagswahl ist hier mit einer Klärung zu rechnen.

Foto © APAHundstorfer und Stöger (v.l.)
Am morgigen Mittwoch treten mehrere Großprojekte in Kraft: Die Mindestsicherung, die Gruppenpraxen und die elektronische Fußfessel. Die Mindestsicherung, ein Instrument zur Bekämpfung von Armut und zur Harmonisierung der Sozialhilfe in den Ländern, war lange umkämpft und startet auch entsprechend holprig. Nur in drei Bundesländern wird das Zieldatum 1. September eingehalten, in Wien, Niederösterreich und Salzburg. Die anderen Länder folgen in den kommenden Monaten, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst mit 2011. In der Steiermark ist sogar noch völlig unklar, wie die Leistung ausgestaltet wird, erst nach der Landtagswahl ist hier mit einer Klärung zu rechnen.
Die Mindestsicherung ist am Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionisten gekoppelt, der derzeit bei 744 Euro liegt, für Paare bei 1.116. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt bzw. etwa bei Verwandten kostenlos lebt.
E-Cards für Betroffene
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) sprach am Dienstag von einem "großen sozialpolitischen Fortschritt". Mit der Mindestsicherung komme es zu einer Harmonisierung der Sozialhilfe und mehr Transparenz im Sozialhilfewesen. Der Minister wies auch darauf hin, dass mit 1. September österreichweit E-Cards für die betroffene Personengruppe ausgegeben werden, auch wenn die Mindestsicherung in einigen Bundesländern noch nicht in Kraft tritt. Ebenso werden im gesamten Bundesgebiet die Verbesserungen in der Notstandshilfe wirksam.
"Diese zwei Maßnahmen bringen den Beziehern der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe große Erleichterungen. Der Sozialhilfe-Krankenschein war für viele stigmatisierend und oft ein Grund, nicht zum Arzt zu gehen. "Die E-Card wird es den Beziehern der Mindestsicherung wesentlich leichter machen, einen Arzt aufzusuchen, wodurch sich die gesundheitliche Situation dieser Gruppe deutlich verbessern wird", so Hundstorfer.
Gruppenpraxen
Über die Einführung der Gruppenpraxen durfte sich heute Gesundheitsminister Alois Stöger (S) freuen. Er sah einen "historischen Meilenstein" und "die erste echte Strukturreform des Gesundheitssektors seit langer, langer Zeit". Der wesentliche Unterschied zwischen den künftigen Ärzte-GesmbHs und den bestehenden Ambulatorien besteht darin, dass in den neuen Gruppenpraxen nur Ärzte bzw. Zahnärzte Gesellschafter sein können, die auch maßgeblich mitarbeiten. Dabei werden die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit von Ärzten ermöglicht. So ist es etwa denkbar, dass Allgemeinmediziner mit Fachärzten eine gemeinsame Praxis betreiben, aber auch die Zusammenarbeit von zwei Allgemeinmedizinern mit dann längeren Öffnungszeiten oder von mehreren Fachärzten, die sich etwa auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben, wäre denkbar.
Stöger erwartet sich von den Gruppenpraxen einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem für die Bevölkerung und eine Entlastung der Spitalsambulanzen. "Lange Wartezeiten in den Abendstunden oder am Wochenende sind mit den neuen Gruppenpraxen Vergangenheit." Und wenn man einen Facharzt benötige, "wird man in Zukunft nicht mehr die Praxis wechseln müssen, sondern einfach eine Tür weitergehen können. Das ist ein enormer Qualitätsschub", so der Gesundheitsminister.
Fußfessel
Neu ist ab dem morgigen Mittwoch auch der elektronisch überwachte Hausarrest. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage, von der sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) eine Entlastung der an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten erhofft.
Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Justizministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. ihre Freiheitsstrafen statt im Gefängnis zu Hause absitzen. Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Im Fall einer Ablehnung ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen. Wird der Antrag bewilligt, hat der Betroffene für jeden mit der Fußfessel verbrachten Tag 22 Euro zu berappen. Im Fall der Uneinbringlichkeit kommt für die Unkosten die Republik auf.












