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Zuletzt aktualisiert: 19.02.2010 um 15:57 UhrKommentare

Wiener Kampfhunde-Führschein ab 1. Juli Pflicht

Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte dürfen die Prüfung allerdings nicht ablegen.

Foto © APA

Der Wind für Wiener Kampfhundehalter wird rauer. Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten, kündigte Stadträtin Sima am Freitag an. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen dürfen.

Betroffen von der Regelung sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge.

2.500 Tiere, 25 Euro Gebühr

"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus", so Sima. Jene rund 2.500 Tiere seien allerdings für fast 25 Prozent aller Bisse verantwortlich. Neben den genannten werde man über Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge diskutieren müssen, so Sima. Diese drei Rassen könnten mithin noch bis 1. Juli auf die Liste rutschen.

Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer. Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten.

Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind.

Quelle: APA

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