Fünf Fragen und Antworten zum Thema Beamte
Was Sie schon immer über Beamte wissen wollten, aber bisher nie zu fragen wagten.

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1. Wie gut verdienen öffentlich Bedienstete?
ANTWORT: Das Medianeinkommen der 210.000 Bundesbediensteten beträgt 49.458 Euro brutto. Die Vertragsbediensteten erhielten im Schnitt je 28.611 Euro brutto. Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft verdiente man im Schnitt 28.262 Euro brutto. Die Beamteneinkommen liegen also vergleichsweise hoch. Allerdings sind Beamte im Durchschnitt besser ausgebildet. Und sie sind älter: Das Durchschnittsalter beträgt 44 Jahre (öffentlicher Dienst) bzw. 38 Jahre (Privatwirtschaft).
2. Gibt es noch den "sicheren Job" beim Staat?
ANTWORT: Laut Finanzministe
rium gibt es für 9 von 10 Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine 100prozentige Job-Garantie.
3. Sind die gesetzlichen Vorrückungen (Biennalsprünge) ein Privileg?
ANTWORT: Tatsache ist, dass die "Struktureffekte" durch automatische Vorrückungen jährlich sehr viel Geld kosten. Im Vorjahr erhöhten sich allein dadurch die Personalkosten der öffentlichen Hand um 1,8 Prozent. Zwar gibt es auch in Kollektivverträgen der Privatwirtschaft Vorrückungen, die Effekte sind aber deutlich geringer. Untersuchungen des Sozialwissenschaftlers Bernd Marin haben gezeigt, dass vor allem Männer in der Privatwirtschaft individuell höhere Gehaltssprünge herausholen können. Der Unterschied liegt eher darin, dass diese Gehaltserhöhungen stark leistungsbezogen sind, während sie im öffentlichen Bereich gesetzlich gebühren.
4. Sind Beamte durch Zulagen, Karenzierungen und Dienstzuweisungen besser gestellt?
ANTWORT: Die Möglichkeit, relativ problemlos in Karenz zu gehen und danach den garantierten Job wieder zu erhalten, ist ein Hauptvorteil des öffentlichen Dienstes. Besonders bevorzugt sind jene Wenigen, die in die Privatwirtschaft "dienstzugewiesen" werden: Sie genießen während der Abwesenheit trotzdem alle Vorrückungen, machen also eine "Schattenkarriere". Der Zulagen-Dschungel wurde in jüngerer Zeit stark bereinigt. Neben Alters-, Funktions- und Dienstzulagen gebühren sie nur mehr bei tatsächlich starker Beanspruchung - etwa im Heeres- und Exekutivdienst, im Pflegedienst oder für Autobuslenker.
5. Wie sieht es mit den Beamtenpensionen aus?
ANTWORT: Trotz vielen Bemühungen um "Pensions-Harmonisierung" ist der öffentliche Dienst deutlich attraktiver. Denn erst ab dem Jahr 2038 sind die Systeme vereinheitlicht - eine Marke, die laut Bernd Marin "völlig unrealistisch" ist. Deutlichster Unterschied: Die ASVG-Pensionen sind zu rund 85 Prozent aus Beiträgen gedeckt, jene der Beamten nur zu 43 bis 47 Prozent. In Sonderbereichen (Politiker, Nationalbank) sind sogar weniger als 15 Prozent durch Beiträge finanziert, den Rest schießt der Staat aus dem Budget zu. Jubiläums- und Treuegelder (anstelle der Abfertigung" sowie Pensionszuschüsse (für Vertragsbedienstete) machen den Staat zu einem begehrten Arbeitgeber.












