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Zuletzt aktualisiert: 15.02.2008 um 16:46 Uhr

Innenministerium: Juristen sehen Wiener Polizei im Recht

Der Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie am Wiener Juridicum, Helmut Fuchs, und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sehen im Streit zwischen Innen- und Justizministerium die Polizei am längeren Ast.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer

Foto © APAVerfassungsrechtler Heinz Mayer

"Die Staatsanwaltschaft hat sich an die Kriminalpolizei gemäß deren Zuständigkeit zu richten", sagte Fuchs gegenüber der APA. Auch Mayer sieht die Exekutive im Recht.

Zuständigkeit. Die Staatsanwaltschaft könne es sich nicht aussuchen, welche Behörde die Ermittlungen durchführe, sagte Mayer im Gespräch mit der APA. Im Fall des Innenministeriums sieht er eindeutig das BIA zuständig. Das Büro für Interne Angelegenheiten sei für Angehörige des Innenministeriums zuständig, das sei dessen "Kernkompetenz".

Zurechenbar. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, Anordnungen der Staatsanwaltschaft an das BIA wären mittelbar dem Innenminister zurechenbar, weil das BIA "keine eigene Behörde" sei, sondern im Bundesministerium für Inneres angesiedelt, bezeichnete Mayer als "Unfug". Es sei alles dem Innenministerium zurechenbar, "auch wenn die Wiener Polizei einschreitet".

Zuständigkeitsverteilung. Auch Fuchs betont, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen könne, welche Behörde sie mit den Ermittlungen betraut - entscheidend sei die interne Zuständigkeitsverteilung bei der Polizei. "Ich sage das seit Jahren, dass das eine entscheidende Schwachstelle der StPO-Reform ist", so Fuchs. Die Staatsanwälte seien zwar "Leiter der Erhebungen", hätten aber keine Machtmittel in der Hand, um die Erhebungen durchzuführen.

Prioritäten. Die Staatsanwaltschaft könne sich zwar an die Kriminalpolizei wenden, aber: "Wer es macht, wann es gemacht wird, welche Prioritäten gesetzt werden, das ist letztlich der Polizei überlassen." Anders die Situation in Deutschland: Dort gebe es bezogen auf die Bevölkerungszahl 20 mal so viele Staatsanwälte und außerdem "Hilfsbeamte", die zwar organisatorisch zur Polizei gehören, aber der Staatsanwaltschaft unterstehen, betont Fuchs.

In Österreich anders. In Österreich sei das jedoch nicht der Fall. Vielmehr verweise die Strafprozessordnung auf die laut Sicherheitspolizeigesetz und interner Polizeiorganisation zuständige Kriminalbehörde: "Damit hat es die Staatsanwaltschaft nicht in der Hand, eine bestimmte Polizeibehörde zu beauftragen."


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