Einspruch gegen Koralmbahntrasse erfolgreich
Der Bau der Koralmbahn könnte sich durch einen Einspruch der Kärntner Gemeinde Ruden im Bezirk Völkermarkt verzögern. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums stattgegeben.

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Wie der Klagenfurter Rechtsanwalt Gerhard Brandl am Mittwoch in einer Aussendung bekanntgab, hat der Verwaltungsgerichtshof der von ihm im Auftrag der Gemeinde eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums stattgegeben.
Die Beschwerde betrifft den knapp acht Kilometer langen Einreichabschnitt St.Paul-Aich, laut Brandl wurde der Bescheid "wegen Rechtswidrigkeit infolge (teilweiser) Unzuständigkeit der belangten Behörde und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben". Die Entscheidung des Höchstgerichts ist mit 15. Dezember 2011 datiert, das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren muss nun neu, und zwar teilweise von einer anderen Behörde durchgeführt werden.
Die Trasse der Koralmbahn hat die Justiz schon mehrfach beschäftigt. So hatte der VwGH im Jahr 2002 die Genehmigung für die Strecke zwischen Althofen an der Drau und Klagenfurt aufgehoben. Damals hatten die Höchstrichter befunden, dass zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei. Dies wurde nachgeholt, die Arbeiten wurden ein Jahr später wieder aufgenommen.
Im Dezember 2006 hatte die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See den Verfassungsgerichtshof angerufen, blitzte damals aber ab. Im März 2010 legten mehrere Bürgerinitiativen gegen die eisenbahnrechtliche Genehmigung für den Abschnitt von Mittlern bis Althofen an der Drau Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.










