Haider-Blut ist tiefgefroren
Gerichtsmedizin bewahrt Proben drei Jahre lang auf.
Ob und wann die Analyse der zweiten Untersuchung von Blutproben des tödlich verunglückten Landeshauptmannes Jörg Haider veröffentlicht wird, steht noch nicht fest. Die gesetzlichen Vorgaben für den Umgang mit Blutproben, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, sind grundsätzlich sehr streng.
Drei Jahre tiefgefroren. So müssen die Proben bei den gerichtsmedizinischen Instituten bei minus 20 Grad eingelagert und mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden. Zweit- oder gar Drittuntersuchungen sind selten - vor allem bei Verstorbenen. Jahrzehntelange Beobachtungen in hochtechnisierten Labors zeigen, dass sich eingelagerte Proben, zum Beispiel im Bezug auf Alkoholbelastung, verändern.
Veränderungen. Universitätsprofessor Eduard Leinzinger, einer der international renommiertesten Gerichtsmediziner Österreichs: "Bei längerer Lagerung kann es sowohl zur Reduktion als auch - zum Beispiel durch wissenschaftlich dokumentierte Gärungsprozesse - zu Erhöhungen von Alkoholwerten kommen." Die Veränderungen werden durch Auftau- und Wiedergefrierphasen unterstützt.











