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Zuletzt aktualisiert: 06.02.2012 um 17:54 UhrKommentare

Griechenland: Das Euro-Austrittsszenario rückt näher

Trotz anhaltender Beteuerungen von Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe, Athen in der Eurozone behalten zu wollen, rückt ein Austrittsszenario aus der Gemeinschaftswährung real näher. Die Folgen sind jedoch unklar - selbst unter Experten gibt es keinen Konsens.

Foto © APA

Das immer heftiger ins finanzielle Trudeln geratene Griechenland steht vor dem Endspiel in der Eurozone. Trotz anhaltender Beteuerungen von Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe, Athen in der Eurozone behalten zu wollen, rückt ein Austrittsszenario aus der Gemeinschaftswährung real näher. Die Folgen wären unklar. Ebenso umstritten ist, ob ein Ausscheiden ein Ende mit Schrecken und ein Verbleib Athens ein Schrecken ohne Ende bedeuten würde. Sicher ist nur, dass bei einem Austritt die EU rechtliches Neuland betritt.

Zwischen Sonderkonto und schriftlicher Zusage

Zuletzt hatte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker die Möglichkeit einer Staatspleite ins Spiel gebracht. Ohne eine Vereinbarung über ein härteres Spar- und Reformprogramm sowie eine schriftliche Zusage der wichtigsten griechischen Parteien, diese unabhängig vom Wahlausgang im April auch tatsächlich umzusetzen, sollte Griechenland der Kredithahn abgedreht werden. Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy und Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel haben zuletzt ein Sonderkonto für griechische Staatseinnahmen gefordert. De facto käme das einer weiteren Entmündigung Athens gleich.

Weiterhin unklar blieb am Montag zunächst das Datum eines Sondertreffens der EU-Finanzminister über das weitere Vorgehen in Sachen Griechenland. Ursprünglich war der Montag selbst im Gespräch, dann der Mittwoch, doch entschieden ist noch nichts und die Unsicherheit steigt, währen die Lage des südlichen Eurolandes immer dramatischer wird.

Ansteckungsgefahr für andere Länder?

Für einen Austritt aus der Eurozone wurde von Experten ins Treffen geführt, dass das von der Pleite bedrohte Patient von der Ägäis nicht künstlich am Leben erhalten werden könne. Griechenland sei seit dem rapiden Anstieg der Anleihe-Zinsen - für zehnjährige Staatspapiere bereits in der horrenden Höhe von 35 Prozent - pleite. Die Rettungsmaßnahmen seien lediglich eine staatliche Konkursverschleppung. Die Verknüpfungen der Zahlungsströme seien auch bei einem Austritt beherrschbar. Gegner eines Austritts fürchten dagegen die Ansteckungsgefahr für andere Euro-Länder wie Portugal und Irland, aber auch Spanien und Italien. Bei einer ungeordneten Insolvenz wären die Bankbilanzen einem enormen realen Stress ausgesetzt, verlautete vor allem in Bankenkreisen. Auf der anderen Seite könnte wiederum die Währungsunion ohne Griechenland homogener und stabiler agieren, hieß es.

Ungeachtet der finanziellen und wirtschaftlichen Folgen würde die EU jedenfalls bei einem Austritt oder gar einem Rausschmiss Griechenland aus der Währungsunion und der Europäischen Union rechtliches Neuland betreten. Ein EU-Experte in Brüssel erklärte, rein rechtlich gebe es keine Möglichkeiten, ein Land aus der Eurozone auszuschließen und es sei auch kein Austritt vorgesehen. In der EU dagegen sei beides möglich, wobei ein Ausschluss nur dann erfolgen kann, wenn es sich um eine grobe Verletzung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit handelt.

Formal sei ein Austritt aus der Eurozone nur bei einem Verlassen der gesamten EU möglich. Artikel 50 im Lissabon-Vertrag sieht für jedes EU-Land die Möglichkeit vor, aus der Union auszutreten. Einem derartigen internationalen Abkommen müssten die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Im konkreten Fall würden dann Verhandlungen für ein derartiges Abkommen zwischen dem Land, das raus aus der EU möchte, und den verbleibenden Staaten begonnen. Während dieser Verhandlungen könne dieses eine Land aber nicht mehr an Sitzungen der EU-Ministerräte und damit auch nicht mehr an Gipfeltreffen der 27 Staats- und Regierungschefs teilnehmen. "Das betreffende Land darf nicht mehr an den Beratungen der EU in dieser Zeit teilnehmen", erklärte der EU-Experte.

Austritt "faktisch möglich"

Gleichzeitig verwies er darauf, dass im Fall Griechenlands, "wenn die nicht mehr zahlungsfähig sind, und das wäre der Fall, wenn die Tranchen nicht ausbezahlt werden, der einzige Ausweg der Austritt aus der Eurozone ist. Der ist zwar nicht vorgesehen, aber faktisch möglich." Es müsste eben auf dem Verhandlungsweg passieren, "eventuell muss man den Lissabon-Vertrag in gewissen Bereichen anpassen". Niemand könne Griechenland das Recht nehmen, aus der Eurozone auszusteigen. Die EU sei mit einem internationalen Vertrag geschaffen worden, und "jede Partei mit einem internationalen Vertrag kann aus dem Vertrag oder aus Teilen des Vertrags aussteigen". Nur seien für diesen Fall im Lissabon-Vertrag keine Bestimmungen vorgesehen, "man befindet sich ein bisschen im völkerrechtlichen Raum". Und dabei wiederum sei man sehr auf den "Goodwill" aller Parteien angewiesen, damit diese Prozedur halbwegs reibungsfrei ablaufen könne.

Wenn Griechenland bankrott sei, müsse es Möglichkeiten suchen, sich wieder zahlungsfähig zu machen. Ein Neubeginn für Griechenland innerhalb der Eurozone ohne Hilfszahlungen der anderen Länder wäre unmöglich. Deshalb müsste Griechenland aus der Eurozone austreten. "Wie das genau abläuft, dafür gibt es keine europarechtlichen Richtlinien", nur allgemeine Bestimmungen des Völkerrechts. Die Klarheit sei nicht gegeben, es gebe eben nur gewisse Prinzipien. Es könne auch nicht jeder Fall akribisch geregelt sein. "Das ist eine sehr schwierige Situation. Was auch passiert, wir werden Neuland betreten", so der Experte.

Der Ausschluss eines Landes aus der EU ist erst 2001 nach den umstrittenen "EU-Sanktionen" (der anderen damals noch 14 Mitgliedsländer) gegen Österreich eingeführt worden. Die EU hatte im Jahr 2000 versucht, mit einer Reihe "diplomatischer Maßnahmen" die Bildung einer FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition in Wien zu verhindern. Dazu zählten der Abbruch offizieller bilateraler Kontakte oder die Herabstufung der Beziehungen zu den österreichischen Botschaftern auf "technische Ebene" in den EU-Hauptstädten. Die Sanktionen wurden zwar im September 2000 sang- und klanglos aufgehoben, doch brachte die bisher einmalige Maßnahme in der Geschichte der europäischen Integration, eine Partner-Regierung durch das Einfrieren der diplomatischen Beziehungen an den Pranger zu stellen, für die EU viele Peinlichkeiten mit sich. Auch aus diesem Grund beschloss die EU in Nizza 2001 eine Ergänzung des EU-Vertrags durch ein Anhörungsrecht des "Sünderstaates", den die Partner der Verletzung europäischer Grundwerte verdächtigen.


Im Schuldensumpf

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