EU-Volksbefragung: BZÖ legt 15.000 Unterschriften vor
Eine Entscheidung der Landeswahlbehörde über die Zulassung der Befragung sollte nach Ostern vorliegen.
Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) hat am Freitag die zur Einleitung einer Volksbefragung über den EU-Reformvertrag erforderlichen 15.000 Unterschriften bei der Landeswahlabteilung abgegeben. "Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Akt der direkten Demokratie gegeben, der nur durch politische Willkür von Rot und Schwarz verhindert werden könnte", sagte er. Die Entscheidung, ob eine Volksbefragung überhaupt rechtens ist, sollte kurz nach Ostern und somit vor der im Nationalrat geplanten Abstimmung über den EU-Vertrag vorliegen.
Beurteilung.
Der Landeswahlbehörde obliegt die Beurteilung, ob es sich beim EU-Vertrag um eine Causa handelt, die in den Wirkungsbereich beziehungsweise die Zuständigkeit des Landes Kärnten fällt. "Nur dann ist die Wahlbehörde berufen, durch die Landesregierung eine Volksbefragung anordnen zu lassen", erklärte der Leiter der Abteilung Wahlen und Staatsbürgerschaft, Herbert Hauptmann, gegenüber der APA.
Überprüfung.
Hauptmann muss zuerst aber prüfen, ob es sich tatsächlich um 15.000 korrekt eingebrachte Unterschriften handelt, die vom BZÖ seit Mitte November gesammelt worden sind. Danach werde er unverzüglich die Landeswahlbehörde einberufen. "Spätestens nach Ostern sollte dann eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit einer Volksbefragung getroffen sein", sagte er. Auf die Frage, ob dies vor der Abstimmung im Parlament der Fall sein werden, meinte Hauptmann: "Davon gehe ich aus."











