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Zuletzt aktualisiert: 27.01.2008 um 18:29 Uhr

Haider hat die notwendigen 15.000 Unterschriften

Die Entscheidung über Befragung in Kärnten liegt bei Landeswahlbehörde. Verfassungsabteilung erhebt schwere Bedenken gegen EU-Vertrag.

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) hat die erste Hürde im Kampf gegen den EU-Reformvertrag geschafft. Man habe die zur Einleitung einer Volksbefragung in Kärnten erforderlichen 15.000 Unterschriften gesammelt, gab er am Sonntag der APA bekannt. Gleichzeitig präsentierte er die Stellungnahme der Landesverfassungsabteilung zum Vertragswerk, die eine Reihe schwerwiegender Kritikpunkte enthält. So sei mit dem Vertrag eine "Gesamtänderung der Bundesverfassung" verbunden, was laut Haider eine Volksabstimmung zwingend vorschreibe.

Unterschriftenaktion. Die vom BZÖ Mitte November gestartete Unterschriftenaktion war mit einer viel diskutierten Kampagne einhergegangen. Haiders Sprecher und geschäftsführender Landesparteichef Stefan Petzner hatte landesweit Plakate affichiert, auf welchen sich die drei Kärntner Wappenlöwen auf die EU-Fahne stürzen. Der Slogan lautete: "Wir Patrioten gegen die EU-Chaoten". Jetzt habe man die 15.000 Unterschriften beisammen, doch die Kampagne gehe weiter, da man ganz sicher sein wolle, sagte Haider: "Besser mehr Unterschriften als einige zu wenig."

Landeswahlbehörde. Ob es wirklich zu einer Volksbefragung kommt, ist allerdings noch offen. Die Landeswahlbehörde muss nämlich entscheiden, ob es sich beim EU-Vertrag um eine Causa handelt, die in den Wirkungsbereich beziehungsweise die Zuständigkeit des Landes Kärnten fällt. "Nur dann ist die Wahlbehörde berufen, durch die Landesregierung eine Volksbefragung anordnen zu lassen", erklärte der Leiter der Abteilung Wahlen und Staatsbürgerschaft, Herbert Hauptmann, im Gespräch mit der APA.

Anspruch. Hauptmann obliegt auch die Prüfung, ob es sich tatsächlich um 15.000 korrekt eingebrachte Unterschriften handelt, die vom BZÖ in den vergangenen Wochen gesammelt wurden. Dies werde einige Tage in Anspruch nehmen, danach werde er unverzüglich die Landeswahlbehörde einberufen. Diese werde die Unterschriften nochmals prüfen und sich danach mit der Causa an sich befassen. Wie lange dieses Procedere dann dauert, kann laut Hauptmann nicht vorhergesagt werden: "Das hängt davon ab, wie es politisch gespielt wird, ob man sofort abstimmt oder noch Gutachten einholt."


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