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Zuletzt aktualisiert: 17.09.2007 um 11:24 Uhr

497 Millionen Euro Strafe für Microsoft bestätigt

EU-Kommission hatte dem US-Konzern wegen Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung eine saftige Strafe auferlegt, Microsoft klagte. Nun wurde die Klage größtenteils abgewiesen und Microsoft muss technische Details offenlegen.

Foto © APA

Der US-Konzern Microsoft hat seine Klage gegen die EU-Kommission verloren. Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte am Montag in Luxemburg eine Geldstrafe über 497 Mio. Euro gegen den Software-Riesen. Auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen wurden bestätigt. Die Kommission begrüßte das Urteil. Microsoft kündigte eine sorgfältige Prüfung der Entscheidung an. Ob der Konzern in Berufung gehen werde, sei noch unklar, sagte Microsoft-Hausjurist Brad Smith.

Stellung missbraucht. Das Europäische Gericht erster Instanz folgte der Argumentation der Brüsseler Wettbewerbshüter, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Die Verknüpfung des Microsoft-Betriebssystems Windows mit der Server-Software des Konzerns berge die Gefahr, "dass der Wettbewerb zunichtegemacht wird", erklärte das Gericht. Auch andere Hersteller von Server-Software müssten Windows-kompatible Produkte anbieten können, um auf dem Markt eine Chance zu haben. Die Kommission habe daher zurecht angeordnet, dass Microsoft seinen Konkurrenten Informationen über die Schnittstellen von Windows zur Verfügung stellen müsse.

Vorwurf

Mit dem Einbau des MediaPlayer ins Betriebssystem Windows, das inzwischen auf 95 Prozent aller PC installiert ist, hat Microsoft Konkurrenz-
produkte wie den RealPlayer vom Markt vertrieben.

Wahl muss bestehen. Auch die Anordnung der Kommission, Microsoft müsse das Betriebssystem Windows ohne die Video- und Audio-Abspielsoftware Media Player anbieten, wurde von den Luxemburger Richtern bestätigt. Die Verknüpfung des Media Player mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows verschaffe Microsoft "einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts", erklärte die Große Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bo Vesterdorf. Die Auflage, Microsoft müsse Kunden die Wahl lassen, ob sie Windows und den Media Player gemeinsam erwerben wollten, sei deshalb gerechtfertigt.

Kein "Wächter". Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem einzigen Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte das EU-Gericht.


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Vorgeschichte

Vor drei Jahren hatte die Kommission Microsoft die Strafe auferlegt, weil der Konzern seine marktbeherr-
schende Stellung bei Betriebssystemen ausnutze und damit seine Konkurrenten bei anderen Programmen schade. Die Kommission zwang Microsoft, Windows auch ohne MediaPlayer auf den Markt zu bringen. Eine Sanktion, die verpuffte, denn kaum jemand kaufte dieses Produkt.

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