EU: Kärnten schützt seine Vögel zu wenig
Europäischer Gerichtshof verurteilt Österreich wegen Verstöße gegen EU-Vogelschutzrichtlinie.

Foto © APA (Symbolbild)Eichelhäher
Vogelschutz ist in Kärnten, aber auch in der Steiermark, dem Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und in Tirol nur sehr mangelhaft. Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die Republik Österreich wegen grober Verstöße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verurteilt. Die EU-Kommission listete bereits im April 2000 in einem Mahnschreiben eklatante Defizite beim Vogelschutz auf.
Verstoß gegen EU. Den Richtern zufolge verstößt Kärnten gegen europäisches Recht, weil einzelne wildlebende Vogelarten nicht oder nur unzulänglich geschützt sind. Auch habe Kärnten das Verbot des Tötens, Fangens und Haltens von Federwild nicht umgesetzt.
Mit EU-Gesetz unvereinbar.Im Detail bemängelt wird, dass im Kärntner Jagdgesetz zwar Schutzmaßnahmen für Nester, Gelege, Eier und Brutstätten vorgesehen seien, es aber an der verpflichtenden Bestimmung fehle, dass geschütztes Federwild weder getötet noch gefangen oder gehalten werden dürfe. Kritisiert wird auch, dass in Kärnten Aaskrähe, Eichelhäher und Elster vom 1. Juli bis zum 15. März gejagt werden dürfen. Das sei unvereinbar mit europäischem Gesetz.
Jagdzeit.Für unzulässig hält der Gerichtshof zudem, dass die Jagdzeit von Auerhahn, Birkhahn, Waldschnepfe, Blesshuhn sowie von Ringel- und Türkentaube in Kärnten in die Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit falle.











