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Zuletzt aktualisiert: 12.09.2012 um 20:35 UhrKommentare

Fragen zum ESM: Haftungssumme und Verfassungsklage

1. Wann wird der ESM endgültig in Kraft treten?
ANTWORT: Deutschland tritt nun als letztes Land dem ESM bei. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble meint, dass der Rettungsschirm in wenigen Wochen einsatzbereit ist. Man werde die Auflagen der Richter erfüllen und die Ratifizierung dann rasch abschließen. Der ESM soll am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Dann soll erstmals der sogenannte "Gouverneursrat" zusammentreten, in dem jedes Land durch seinen Finanzminister vertreten ist und der über die Verwendung der Mittel entscheidet.

2. Wie hoch sind die Verpflichtungen, die Österreich für den ESM eingehen muss? Erhöht sich jetzt das Staatsdefizit?
ANTWORT: Österreichs Verpflichtungen für den ESM liegen - entsprechend unserem Anteil an der Europäischen Zentralbank - bei 2,78 Prozent. Wir müssen daher 2,2 Milliarden Euro bar einzahlen und zusätzlich für 17,2 Milliarden haften. Die Bareinzahlung erfolgt in Raten, die erste Tranche über 900 Millionen Euro soll noch in diesem Herbst überwiesen werden. Das Budgetdefizit erhöht sich laut Finanzministerium nicht, weil Österreich dann einen Vermögenswert bei einer Finanzinstitution, also dem ESM, besitzt.

3. In Österreich soll eine Verfassungsklage gegen den ESM eingebracht werden. Wann wird das passieren?
ANTWORT: Sobald die Ratifizierung des ESM komplett abgeschlossen ist, kann eine Verfassungsklage eingebracht werden. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, den ESM und auch den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen. Verfassungsjuristen sehen die Klage nicht als allzu aussichtsreich an. Es wird u. a. darauf verwiesen, dass die Verfassung heuer eigens geändert worden sei, um die Mitwirkung des Parlaments am ESM festzuschreiben.

4. Wie reagieren die Finanzmärkte auf das Urteil von Karlsruhe? ANTWORT: An den Börsen war die Erleichterung groß. In der Vorwoche hatte ja bereits die EZB beschlossen, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Seither gab es an den Börsen kräftige Zugewinne, die durch die gestrige Entscheidung weiter ausgebaut werden konnten. Die Anleihenzinsen von Problemländern wie Italien und Spanien sind kräftig gesunken, während jene von Deutschland und Österreich gestiegen sind. Sie liegen aber noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau.


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