EU hebt Verbot alter Saatgutsorten auf
Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Das hat der Europäische Gerichtshof heute verkündet.

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Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Im Ausgangsfall war ein bäuerliches Netzwerk von einem industriellen Saatgut-Hersteller aus Frankreich auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten.











