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Zuletzt aktualisiert: 03.11.2011 um 11:28 UhrKommentare

Euro-Austritt rechtliches Neuland für EU

Rechtliches Neuland betritt die EU bei einem möglichen Austritt oder gar einem Rausschmiss Griechenlands aus der Währungsunion und der Europäischen Union.

Foto © APA

Ein EU-Experte in Brüssel erklärte am Donnerstag im Gespräch mit der APA, rein rechtlich gebe es keine Möglichkeiten, ein Land aus der Eurozone auszuschließen und es sei auch kein Austritt vorgesehen. In der EU dagegen sei beides möglich, wobei ein Ausschluss nur dann erfolgen kann, wenn es sich um eine grobe Verletzung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit handelt.

Dies sei beim von den anderen EU-Ländern kritisierten Vorgehen des griechischen Ministerpräsidenten Giorgios Papandreou, eine Volksabstimmung über das erst vor wenigen Tagen ausverhandelte Rettungspaket für Athen durchzuführen, aber nicht der Fall. "Rein rechtlich ist das nicht sanktionierbar", so der EU-Experte gegenüber der APA. Es handle sich hier um "keine grobe Verletzung".

Jedenfalls bringe die derzeitige Situation "zahlreiche Unklarheiten" rechtlicher Natur. Formal sei ein Austritt aus der Eurozone nur bei einem Verlassen der gesamten EU möglich.

Artikel 50 im Lissabon-Vertrag sehe für jedes EU-Land die Möglichkeit vor, aus der Union auszutreten. Einem derartigen internationalen Abkommen müssten die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Im konkreten Fall würden dann Verhandlungen für ein derartiges Abkommen zwischen dem Land, das raus aus der EU möchte, und den verbleibenden Staaten begonnen. Während dieser Verhandlungen könne dieses eine Land aber nicht mehr an Sitzungen der EU-Ministerräte und damit auch nicht mehr an Gipfeltreffen der 27 Staats- und Regierungschefs teilnehmen. "Das betreffende Land darf nicht mehr an den Beratungen der EU in dieser Zeit teilnehmen", erklärte der EU-Experte.

Gleichzeitig verwies er darauf, dass im Fall Griechenlands, "wenn die nicht mehr zahlungsfähig sind, und das wäre der Fall, wenn die Tranchen nicht ausbezahlt werden, der einzige Ausweg der Austritt aus der Eurozone ist. Der ist zwar nicht vorgesehen, aber faktisch möglich". Es müsste eben auf dem Verhandlungsweg passieren, "eventuell muss man den Lissabon-Vertrag in gewissen Bereichen anpassen". Niemand könne Griechenland das Recht nehmen, aus der Eurozone auszusteigen. Die EU sei mit einem internationalen Vertrag geschaffen worden und "jede Partei mit einem internationalen Vertrag kann aus dem Vertrag oder aus Teilen des Vertrags aussteigen". Nur seien für diesen Fall im Lissabon-Vertrag keine Bestimmungen vorgesehen, "man befindet sich ein bisschen im völkerrechtlichen Raum". Und dabei wiederum sei man sehr auf den "Goodwill" aller Parteien angewiesen, damit diese Prozedur halbwegs reibungsfrei ablaufen könne.

Wenn Griechenland bankrott sei, müsse es Möglichkeiten suchen, sich wieder zahlungsfähig zu machen. Ein Neubeginn für Griechenland innerhalb der Eurozone ohne Hilfszahlungen der anderen Länder wäre unmöglich. Deshalb müsste Griechenland aus der Eurozone austreten. "Wie das genau abläuft, dafür gibt es keine europarechtlichen Richtlinien", nur allgemeine Bestimmungen des Völkerrechts. Die Klarheit sei nicht gegeben, es gebe eben nur gewisse Prinzipien. Es könne auch nicht jeder Fall akribisch geregelt sein. "Das ist eine sehr schwierige Situation. Was auch passiert, wir werden Neuland betreten", so der Experte.

Der Ausschluss eines Landes aus der EU ist erst 2001 nach den umstrittenen EU-Sanktionen (der anderen damals noch 14 Mitgliedsländer) gegen Österreich eingeführt worden. Die EU hatte im Jahr 2000 versucht, mit einer Reihe "diplomatischer Maßnahmen" die Bildung einer FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition in Wien zu verhindern. Dazu zählten der Abbruch offizieller bilateraler Kontakte oder die Herabstufung der Beziehungen zu den österreichischen Botschaftern auf "technische Ebene" in den EU-Hauptstädten. Die Sanktionen wurden zwar im September 2000 sang- und klanglos aufgehoben, doch brachte die bisher einmalige Maßnahme in der Geschichte der europäischen Integration, eine Partner-Regierung durch das Einfrieren der diplomatischen Beziehungen an den Pranger zu stellen, für die EU viele Peinlichkeiten mit sich. Auch aus diesem Grund beschloss die EU in Nizza 2001 eine Ergänzung des EU-Vertrags durch ein Anhörungsrecht des "Sünderstaates", den die Partner der Verletzung europäischer Grundwerte verdächtigen.


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