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Zuletzt aktualisiert: 19.02.2011 um 12:53 UhrKommentare

Aufgewacht im "Spitzel-Staat"?

Ein klammes Gefühl beschleicht die Österreicher, wenn sie daran denken, dass bald beim Griff zu Handy oder Computer nicht mehr viel anonym ist: Sind Grundrechte noch einen Cent wert, wenn die EU unsere Daten speichern lässt. Und kehrt sich die "Unschulds-" schon zur "Schuldvermutung" um?

Bespitzeln auf die Spitze getrieben?

Foto © Phototom - Fotolia.comBespitzeln auf die Spitze getrieben?

Österreich ist in Verzug: Wie die anderen EU-Staaten ist man seit 2007 verpflichtet, die "Vorratsdatenspeicherrichtlinie" umzusetzen - doch auch Jahre später ist kein Konsens in Sicht: EU-Justizkommissarin Viviane Reding stellte der Politik am Freitag erneut die Rute ins Fenster: Die EU-Richtlinie müsse ungeachtet der Debatten über mögliche Änderungen umgesetzt werden. Allein: Es wird in der Regierung und seitens der Opposition weiter gestritten und gewarnt, wenn es darum geht, Telefon- und Internetdaten der Österreicher systematisch zu speichern. Wirksames Mittel im Kampf gegen Terror und Verbrechen sagen die einen - die Eintrittskarte zum Orwell-Staat à la "1984", sind andere alarmiert.

"Kommissar Generalverdacht"

Hans Zeger von der Arge Daten ist eine Koryphäe in Sachen Datenschutz und warnt im Interview eindringlich vor dem, was kommen könnte und sich momentan schon abspielt: Eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sei "unmöglich", das "Recht auf unbeobachtetes Leben" sei nicht mehr gegeben, würden die Vorgaben der EU vorbehaltlos umgesetzt. "Das Verhältnis von Bürger zu Staat wird sich so grundlegend ändern", warnt der Jurist. Irgendwann sei es dann einmal so, dass der Bürger bis zum Beweis des Gegenteils prinzipiell als verdächtig gelte und die Paranoia fröhliche Urständ' feiere: "Aus der Unschuldsvermutung wird eine Schuldvermutung", hier werde ein "Generalverdacht eingeführt" - und dessen Entkräftung könne nicht Bürgerpflicht sein.

Die Österreicher sollten sich zudem fragen: Wer würde Daten liegen lassen, wenn sie einmal aufgenommen wären? Zeger ist sich für die Zukunft sicher: "Sind Daten einmal vorhanden, wachsen auch die Begehrlichkeiten". Und nennt ein konkretes Beispiel: Längst gebe es entsprechende Anfragen, z.B. ob ein Verursacher eines Autounfalls zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes mit seinem Handy telefoniert hat. Es werde mit Umsetzung der Richtlinie unwahrscheinlich, zu behaupten, "die Daten gibt es nicht". Auch sollte man nicht unterschätzen: "Für jeden der weiß, dass er etwas zu verbergen hat, ist es ohnehin einfach, Spuren zu verwischen". Für die Arge Daten wäre ein anderer Ansatz aus der US-Praxis wünschenswert: Dort dürften Daten in konkreten Fällen flächendeckend über einen bestimmten Zeitraum gesammelt werden - jedoch nicht "von vornherein", sondern anlassbezogen über den Mobilfunkbetreiber.

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz wetterte nun über das "Stasi-Gesetz" bzw. über "ein Spitzelmonopol ohne jede Kontrolle im Internet" und sparte nicht mit konkreten Kritikpunkten: Aus "internen Protokollen" sei zu entnehmen, dass das ÖVP-Innenministerium Datenauskünfte an die Polizei geben werde, wenn bloß die "Gefahr" einer Straftat bestehe, mit "uneingeschränktem Zugang" der Polizei zu IP-Adressen und "ohne Rechtsschutz" für die Betroffenen. Die vom Zugriff Betroffenen müssten auch nicht verständigt werden, bei der "Stammdatenabfragen" gebe es keine Begründungspflicht. Dass die Anordnung der Staatsanwaltschaft für den Datenzugriff durch die Behörden künftig ausreicht, sei zudem ein "Ausschalten der richterlichen Kontrolle". "Auch die Internetdaten von Journalisten unterliegen diesen Überwachungsvorstellungen", ergänzte der Grüne.

SPÖ und ÖVP streiten

Vorwürfe, die im Innenministerium von Maria Fekter (ÖVP) natürlich vehement bestritten werden. SPÖ und ÖVP - momentan ohnehin in einer hartnäckigen politischen Midlife-Crisis und gegen parteipolitische Inszenierungen nicht resistent - zanken sich freilich weiter. Vor allem darüber, wie schwer ein Delikt sein darf, damit auf das Datenmaterial zugriffen wird. Genau hier setzt auch ein weiterer Kritikpunkt der Grünen an: Delikte mit einem Strafrahmen ab einem Jahr sollen es sein - diese Vorgabe würde vor dem Europäischen Gerichtshof niemals halten, ist sich Pilz sicher.

Auch auf EU-Ebene sind mittlerweile Zweifel an der Grundrechtskompatibilität der Vorratsdatenspeicherung aufgetaucht: Ein entsprechendes Verfahren am Europäischen Gerichtshof ist zwar am Laufen, definitive Schlüsse daraus stehen freilich noch aus.

THOMAS GOLSER

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Vorratsdatenspeicherung

Seit 2007 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Terror- und Verbrechensbekämpfung umzusetzen: Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang "auf Vorrat" speichern ("data retention"). Gespeichert werden hier die Verbindungs- und Kontaktdaten - also wer wann wo mit wem wie lang telefonisch bzw. per SMS oder Mail kommuniziert. Auch wird das Surfen im Internet genau protokolliert. Österreich wurde schon einmal im Juli 2010 vom EuGH verurteilt, weil die entsprechende Richtlinie nicht umgesetzt worden war.

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DIE MASSNAHMEN

  • 50 Prozentiger Schuldenschnitt für Griechenland.
  • Erhöhung der öffentlichen Mittel von 109 Mrd. Euro auf 130 Mrd. Euro.
  • Eine Bankenrekapitalisierung von 106 Mrd. Euro. Davon fallen 2,9 Mrd. Euro an Österreich.
  • Schlagkraft des Euro-Rettungsschirms wird auf eine Billion Euro angehoben.

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