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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2011 um 19:14 UhrKommentare

Gerichtshof stärkt Väterrechte in Österreich

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Österreich in Sorgerechtsstreit um Kind. Ein Vater wurde als Mann diskriminiert und sein Obsorgeantrag nicht geprüft.

Foto © APA

Österreichs Väter, die um die Obsorge ihrer Kinder kämpfen, können sich seit gestern bestärkt fühlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Vater, der seit Jahren um die Obsorge seines unehelichen Kindes kämpft, recht gegeben. Zusätzlich wurde die Republik zur Zahlung von 3.500 Euro für die entstandenen Kosten des Vaters verurteilt.

Hauptvorwurf des Vaters: Das Bezirksgericht Mattighofen hätte ihm nicht einmal die Möglichkeit gegeben, Stellung zu beziehen. Da in Österreich bei unehelich geborenen Kindern die Obsorge automatisch die Mutter bekommt und eine gemeinsame Obsorge nur beim Einverständnis beider Elternteile möglich ist, fühlte sich der Vater als Mann diskriminiert.

Was der Gerichtshof nun vorgibt: Wenn ledige Väter einen Antrag auf Obsorge stellen, muss das Gericht prüfen, was für das Kind das Beste ist. Bislang reichte das Nein der Mutter für die Ablehnung eines Antrages auf gemeinsame oder alleinige Obsorge.

Väter in einem Boot

Der Automatismus, dass immer die Mutter bei unehelichen Kindern die Obsorge erhält, wird allerdings nicht ausgehebelt. Für Michael Stormann, Experte in der Arbeitsgruppe zur Novelle zum Familien- und Kindschaftsrecht im Justizministerium, wird das Urteil aber einige Änderungen nach sich ziehen: "Der Gerichtshof stellt fest: Wenn die gemeinsame Obsorge für das Kind günstiger ist, haben beide Eltern darauf Anspruch. Derzeit gibt es sie aber nur, wenn beide einverstanden sind."

In diesem Fall sitzen für Stormann verheiratete Väter mit ledigen Vätern in einem Boot: "Der Gerichtshof hätte bei einem geschiedenen Vater ähnlich entschieden."

Wenig überrascht über die Ohrfeige des Gerichtshofes zeigen sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Väterorganisationen. Bereits vor einem Jahr hat der Gerichtshof im Fall eines deutschen Vaters ebenfalls einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot erkannt. Ob die Vorgaben des Gerichtshofes, nach denen das Gericht jeden Fall einzeln prüfen müsste, umgesetzt werden, ist für Stormann aber fraglich: "Wir werden die Ansprüche des Gerichtshofes erfüllen müssen, aber der Gesetzgeber muss nicht unbedingt die Lösungsvorschläge des Gerichtshofes umsetzen."

Eine mögliche Lösung wäre das französische Modell. Väter erhalten automatisch nach einem Jahr die Obsorge. Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist das Urteil eine Bestätigung ihrer Forderung nach einer automatischen gemeinsamen Obsorge der Eltern. Es gehe "um die Stärkung des Rechts der Kinder und die Verantwortung beider Elternteile". Völlig andere Schlüsse zieht allerdings Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Das Urteil zeige, dass die Automatik der gemeinsamen Obsorge kein Thema mehr sei. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden.

CARINA KERSCHBAUMER

Zitiert

"Bei der gemeinsamen Obsorge sitzen geschiedene und ledige Väter im gleichen Boot: Ohne gemeinsames Einverständnis gibt es sie nicht."

Michael Stormann, Experte im Justizministerium

Fakten

Gemeinsame Obsorge. Seit 2001 haben getrennte Eltern die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge. Voraussetzung: das Einverständnis beider Eltern.

Europäischer Gerichtshof: Es wird das Elternrecht des ledigen Vaters verletzt, wenn er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Obsorge ausgeschlossen ist.

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