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Zuletzt aktualisiert: 24.11.2010 um 10:33 UhrKommentare

Reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Beamte gekippt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Beamte für dieses Jahr gekippt. Pikant: Auch die EU-Richter sind von der Gehälter-Anpassung betroffen.

Foto © APA

Die EU-Behörde hatte im Vorjahr Klage gegen die Entscheidung des EU-Ministerrates eingebracht, die Beamtengehälter um 1,85 Prozent anstatt nach der vereinbarten Berechnungsmethode um 3,7 Prozent zu erhöhen.

Pikant ist, dass auch die EU-Richter von der Anpassung der Gehälter betroffen sind und somit im aktuellen Fall (C 40/10) auch über ihre eigene Erhöhung entschieden. Die Vertreter der 27 EU-Staaten hatten im Dezember beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 Prozent zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 Prozent. Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten, die EU-Richter, die Kommissare und deren Präsident Barroso, den ständigen EU-Ratspräsidenten Van Rompuy und alle Europaabgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres.

Die EU-Kommission beruft sich auf die gesetzlich vereinbarte Berechnungsmethode. Nach dem EU-Beamtenstatut wird die Bezahlung der Beamten anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) berechnet. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008. Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 Prozent wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht.

In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 Prozent bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 Prozent.


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