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Zuletzt aktualisiert: 17.10.2010 um 09:40 UhrKommentare

EU erzwingt höhere Strafen für Pädophile

Die EU will die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Netz verschärfen. Dementsprechend müssen in Österreich für einige Tatbestände die Höchststrafen nach oben angepasst werden.

Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden

Foto © APAKindesmissbrauch soll härter bestraft werden

So werden die Höchststrafen nach § 208 StGB (Sittliche Gefährdung von Personen unter 16) von bisher einem Jahr auf zwei Jahre gemäß der EU-Richtlinie angehoben. Darunter fallen etwa Masturbation vor einem Kind oder das Zeigen von pornografischen Filmen und Zeitschriften.

Eine Höchststrafe von mindestens zehn Jahren sieht die Richtlinie für sexuelle Handlungen gegenüber unmündigen Minderjährigen - das sind Kinder unter 14 Jahren - unter Anwendung von Nötigung, Gewalt oder Drohungen vor. In Österreich gilt derzeit eine Höchststrafe von fünf Jahren.

Eine Anpassung bzw. Erhöhung des Lebensalters muss in Österreich beim §207b Abs 2 StBG erfolgen, wo es um sexuellen Missbrauch geht. Konkret sind künftig sexuelle Handlungen mit einer Person unter 18 Jahren strafbar, wenn diese unter Ausnützung einer Zwangslage oder aufgrund einer Abhängigkeit ausgeführt werden. Hierzulande war dieses Verhalten nur strafbar, wenn das Opfer unter 16 war.

Kinder-Porno Paragraf

Neu für das österreichische Recht ist laut Justizministerium der Tatbestand der wissentlichen Teilnahme an pornografischen Darbietungen, an denen eine minderjährige Person beteiligt ist. Dafür sieht die Richtlinie eine Mindesthöchststrafe von zwei Jahren für unmündige Minderjährige und ein Jahr für mündige Minderjährige - Jugendliche zwischen 14 und 18 - vor.

Weiters wird künftig das sogenannte Grooming - die Kontaktaufnahme zu Kindern über das Internet - mit einer Mindesthöchststrafe von einem Jahr unter Strafe gestellt. Den Tatbestand erfüllt ein Erwachsener, wenn er etwa einem unmündigen Minderjährigen vorspiele, ein Gleichaltriger zu sein, und ein Treffen vorschlägt mit der Absicht sexuelle Handlungen an dem Kind vorzunehmen.

Noch keine Einigung hat der Rat bezüglich Löschen und Sperren von kinderpornografischen Internetseiten erzielt. Das soll laut Auskunft des Ministeriums bis Jahresende erfolgen.


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