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EU bremst Spekulation an Finanzmärkten Rettungsschirm ESM und die Folgen für Österreich Voriger Artikel Aktuelle Artikel: EU Nächster Artikel EU bremst Spekulation an Finanzmärkten Rettungsschirm ESM und die Folgen für Österreich
Zuletzt aktualisiert: 29.07.2010 um 16:42 UhrKommentare

EU ruft Österreich zur Arbeitsmarktsöffnung auf

Die EU-Kommission hat Österreich erneut zur Öffnung seiner Arbeitsmärkte für die Bürger aus zehn osteuropäischen EU-Staaten aufgerufen. Sie sieht keine "ernsthaften Verzerrungen" am Arbeitsmarkt.

Foto © Fotolia_Klaus Eppele

In Hinblick auf die mit 30. April auslaufende Frist sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel, die Kommission ermuntere die EU-Staaten zu einer raschen Aufhebung der Einschränkungen. Bisherige Berichte zur Lage auf den Arbeitsmärkten im Jahr 2006 und 2008 hätten gezeigt, dass es zu "keinen ernsthaften Verzerrungen" auf den Arbeitsmärkten gekommen sei. Dieser Befund gelte noch heute.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein grundlegendes Recht der Bürger in der EU, sagte die Sprecherin. Sie trage zu Wirtschaftswachstum bei und schaffe neue Job-Möglichkeiten in den alten und neuen EU-Staaten. So würden mittlerweile Arbeiter in Ostdeutschland auch in Polen Jobs finden. "Das ist ein ein Prozess in zwei Richtungen", betonte die Sprecherin.

"Schutz" vor Zuwanderung verlängert

Die Übergangsfristen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa war ein Teil der EU-Beitrittsverträge. Danach durften die 15 "alten" EU-Mitglieder ab dem Beitritt der zehn Länder im Jahr 2004 ihre Arbeitsmärkte für Mitarbeiter aus dem Osten in drei Etappen von insgesamt sieben Jahren einschränken. Diesen "Schutz" verhandelten sich neben Österreich und Deutschland noch Belgien und Dänemark aus. Die beiden letzteren Länder hatten ihre Restriktionen gegenüber Arbeitnehmern aus den "neuen" EU-Staaten im Vorjahr aufgegeben. Neben Österreich hat nur noch Deutschland die Übergangsfristen im vergangenen Jahr für zwei weitere Jahre verlängert.

Spätestens am 1. Mai müssen Österreich und Deutschland ihre Arbeitsmärkte voll für die EU-Bürger aus dem Osten öffnen. Lediglich für Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien gilt die Frist bis 31. Dezember 2013. Rumänien und Bulgarien waren der EU erst 2007 beigetreten.


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DIE MASSNAHMEN

  • 50 Prozentiger Schuldenschnitt für Griechenland.
  • Erhöhung der öffentlichen Mittel von 109 Mrd. Euro auf 130 Mrd. Euro.
  • Eine Bankenrekapitalisierung von 106 Mrd. Euro. Davon fallen 2,9 Mrd. Euro an Österreich.
  • Schlagkraft des Euro-Rettungsschirms wird auf eine Billion Euro angehoben.

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