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Zuletzt aktualisiert: 30.06.2010 um 13:59 UhrKommentare

Was darf der deutsche Bundespräsident?

Als Staatsoberhaupt der Deutschen hat der Bundespräsident keine Regierungsbefugnis. Er ist der Vertreter des Landes im In- und Ausland, doch seine Aufgaben gehen über die reine Repräsentation hinaus.

Die Kandidaten Joachim Gauck und Christian Wulff

Foto © APDie Kandidaten Joachim Gauck und Christian Wulff

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er hat keinerlei Regierungsbefugnis, seine Aufgaben gehen aber trotzdem über rein repräsentative Funktionen hinaus. Laut Verfassung vertritt der Bundespräsident die Bundesrepublik nach innen und nach außen. Er schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor und ernennt ihn, ebenso wie die Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere.

Der Bundespräsident kann das Parlament auflösen, falls der vorgeschlagene Kanzler keine Mehrheit findet, so wie Horst Köhler es im Juli 2005 gemacht hat. Bundesgesetze können erst wirksam werden, wenn das Staatsoberhaupt sie unterschrieben hat. Auch das Begnadigungsrecht für den Bund liegt beim ersten Mann des Staates.

Alle deutschen Bundespräsidenten haben bisher versucht, gesellschaftliche Impulse zu geben

Ein Aufgabenschwerpunkt seines Amts ist die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands nach außen, etwa durch Staatsbesuche. Zudem haben alle Bundespräsidenten versucht, gesellschaftliche Impulse zu geben und Einfluss zu nehmen.

Die geringe politische Macht des Staatsoberhaupts ist eine Lehre aus der Weimarer Republik, in der der Reichspräsident weitgehende Kompetenzen besaß. Der letzte Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte vor der Machtergreifung Adolf Hitlers ein "Präsidialregime" eingeführt. Er ernannte schließlich 1933 Hitler zum Reichskanzler. Aus dieser Erfahrung heraus wurden bei der Erstellung des deutschen Grundgesetzes die Rechte des Bundespräsidenten bewusst beschränkt.

Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt, die normalerweise alle fünf Jahre am 23. Mai zusammentritt. Dieser gehören alle Bundestagsabgeordneten sowie Delegierte der Landtage an. Wegen des Rücktritts Köhlers nur ein Jahr nach seiner Wiederwahl wird dieser Turnus nun zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte unterbrochen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt in der Regel fünf Jahre, nur eine Wiederwahl ist möglich.

Quelle: APA

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