Die Steirer bleiben den Griechen treu
Trotz Unruhen und Toten in Athen haben die Steirer ihre Strandurlaube in Griechenland nicht storniert. Auf den Inseln ist die Lage nämlich ruhig.

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Streiks, Großdemonstrationen, Ausschreitungen mit drei Toten in der Hauptstadt Athen. Erste europäische Länder wie Großbritannien und Deutschland haben im Gegensatz zu Österreich nach den Ausschreitungen der letzten Tage gestern Reisewarnungen veröffentlicht. Lassen sich die Steirer von den Unruhen in der Hauptstadt auch vom Urlauben auf den griechischen Inseln abhalten?
Die Reiseveranstalter spüren von einer solchen Entwicklung noch nichts. "In unseren Büros ist alles ruhig. Ich denke, dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei Athen um eine 'andere Welt' handelt, die mit den Inseln nichts zu tun hat. Außerdem sind die Charterflüge und Ferienbusse nicht vom Streik betroffen", erklärt Eva Lesiak, Marketing-Verantwortliche von Springer Reisen.
Ganz ähnlich schätzt man die Lage bei Verkehrsbüro Touristik ein. Vertriebsleiter Walter Krahl dazu: "Es gab weder besorgte Anrufe noch Stornierungen. Das hat wohl auch damit zu tun, dass es einfach noch nicht die klassische Reisezeit für Griechenland ist. Einzig die Nachfrage für die Destination ist etwas abgeflacht."
Ruhe am Meer
Doch wie gestaltet sich die Lage derzeit in Hellas' Urlaubsecken, auf den Ferieninseln von Rhodos bis Kreta? Marion Rastinger von der Touristik-Agentur "Dolphin of Skiathos" berichtet direkt von der Sporaden-Insel Skiathos: "Hier ist alles ruhig, man bekommt nichts mit. Die Ferienregionen sind in keiner Weise betroffen." Sie verfolge die Situation aus derselben Perspektive wie die Menschen in Österreich, lediglich aus der Ferne. Mit einem Unterschied: "Da auch das staatliche Fernsehen vom Generalstreik betroffen war, habe ich die erschreckenden Bilder vom Mittwoch erst gestern gesehen."
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TIPPS FÜR URLAUBER
Vor der Abreise sollte man sich über die Lage am Urlaubsort erkundigen. Der Öamtc rät erst zu stornieren, wenn gravierende Störungen zu erwarten sind.
Bei Pauschalreisen gilt: Im Falle eines Flugausfalles muss der Veranstalter eine alternative Anreisemöglichkeit anbieten.











