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Zuletzt aktualisiert: 12.01.2010 um 17:18 UhrKommentare

Reding: "EU-Bürgerbegehren kann gefährlich werden"

Die designierte EU-Justizkommissarin verweist darauf, dass eine eventueller Wunsch der Bevölkerung nach der Todesstrafe auch nicht durch ein Bürgerbegehren erfüllt werden dürfe. Die Bedingungen für das Begehren müssten rasch geklärt werden.

Foto © Reuters

Das durch den Lissabon-Vertrag vorgesehene Bürger-Begehren könne ein "wichtiges, aber auch gefährliches Instrument" werden, erklärte die designierte EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag bei ihrer Anhörung im Europaparlament. Wenn beispielsweise Bürger sagten, sie wollten in Europa die Todesstrafe wieder einführen, dann sei die Antwort, dass Grundrechte nicht verändert werden können, "auch nicht durch ein Bürgerbegehren". Deshalb sei es wichtig, dieses Instrument des Bürger-Begehrens positiv zu nutzen. Sie wolle die Bedingungen, unter denen ein solches Begehren stattfinden könne, so rasch wie möglich klären.

Der seit 1. Dezember 2009 geltende Lissabon-Vertrag sieht vor, dass eine Million Bürger aus "einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" eine Gesetzesinitiative fordern können. Die Einzelheiten sind aber weiter ungeklärt - beispielsweise die Frage, was eine erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten ist.

Mehr Rechtssicherheit gefordert

Reding trat in ihrem Hearing auch für einen Ausbau von Eurojust zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein. Als nicht akzeptabel bezeichnete sie gemeinsame Verjährungsfristen für die Haftung in grenzüberschreitenden Unfällen. Jährlich gebe es rund 500.000 solcher Unfälle. "Da brauchen wir mehr Rechtssicherheit". Stärken will Reding auch die Umsetzung von EU-Recht auf nationaler Ebene. Sie werde notfalls auch nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen. "Ich habe da keine Angst, selbst gegenüber großen EU-Staaten nicht."


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