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Zuletzt aktualisiert: 15.10.2008 um 16:58 UhrKommentare

EU für Mindesteinlagen-Sicherung von 100.000 Euro

In der Zwischenzeit wird die derzeitige Mindest-Einlagensicherung von 20.000 auf 50.000 Euro aufgestockt. Die Frist für die Auszahlung bei Bankpleiten wurde auf drei Tage verkürzt.

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Anhebung der Mindest-Einlagensicherung für Sparguthaben von derzeit 20.000 Euro auf 100.000 innerhalb eines Jahres vorgeschlagen. Für die Zwischenzeit soll der staatlich garantierte Einlagenschutz 50.000 Euro betragen. Außerdem soll die Frist für die Auszahlung bei Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt werden.

Mindestgrenze. Die EU-Finanzminister hatten angesichts der Finanzkrise vor einer Woche vereinbart, die Mindestgrenze für die Absicherung von Sparguthaben bei Bankpleiten sofort auf 50.000 Euro anzuheben. Einige Länder, etwa Griechenland und Zypern, garantieren bereits jetzt 100.000 Euro, Deutschland und Österreich hatten einen totalen Schutz privater Sparguthaben versichert.

Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wird abgeschafft: Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet werden. Nach der bisherigen Richtlinie konnten die Staaten auch beschließen, dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90 Prozent schützt.

Regelungen. "Eine Anhebung der Mindestdeckung wird dafür sorgen, dass die EU-Bürger wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen fassen. Die neuen Regelungen entsprechen den Zusagen der EU-Finanzminister aus der vergangenen Woche und sind eine weitere vernünftige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise", erklärte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Die Änderung der EU-Richtlinie muss gemeinsam von den Staaten un dem Europaparlament beschlossen werden.


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