EU für Mindesteinlagen-Sicherung von 100.000 Euro
In der Zwischenzeit wird die derzeitige Mindest-Einlagensicherung von 20.000 auf 50.000 Euro aufgestockt. Die Frist für die Auszahlung bei Bankpleiten wurde auf drei Tage verkürzt.

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Anhebung der
Mindest-Einlagensicherung für Sparguthaben von derzeit 20.000 Euro
auf 100.000 innerhalb eines Jahres vorgeschlagen. Für die
Zwischenzeit soll der staatlich garantierte Einlagenschutz 50.000
Euro betragen. Außerdem soll die Frist für die Auszahlung bei
Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt werden.
Mindestgrenze.
Die EU-Finanzminister hatten angesichts der Finanzkrise vor einer
Woche vereinbart, die Mindestgrenze für die Absicherung von
Sparguthaben bei Bankpleiten sofort auf 50.000 Euro anzuheben. Einige
Länder, etwa Griechenland und Zypern, garantieren bereits jetzt
100.000 Euro, Deutschland und Österreich hatten einen totalen Schutz
privater Sparguthaben versichert.
Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt wird abgeschafft: Die EU-Staaten müssen
sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet
werden. Nach der bisherigen Richtlinie konnten die Staaten auch
beschließen, dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90
Prozent schützt.
Regelungen.
"Eine Anhebung der Mindestdeckung wird dafür sorgen, dass die
EU-Bürger wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen
fassen. Die neuen Regelungen entsprechen den Zusagen der
EU-Finanzminister aus der vergangenen Woche und sind eine weitere
vernünftige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise",
erklärte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Die Änderung der
EU-Richtlinie muss gemeinsam von den Staaten un dem Europaparlament
beschlossen werden.












