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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2008 um 14:20 UhrKommentare

Stichwort: Der EU-Reformvertrag

Der im Herbst 2007 überarbeitete EU-Vertrag muss von allen EU-Mitgliedern gebilligt werden, um in Kraft treten zu können.

Foto © APA

Der Reformvertrag soll die Union nach der größten Erweiterung ihrer Geschichte seit 2004 von 15 auf 27 Mitgliedsländer handlungsfähiger und demokratischer machen.

Neue Abstimmungsregeln. Der Vertrag bringt neue Spielregeln für Institutionen und Entscheidungsprozesse in der EU mit sich. Der Vertrag enthält die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsentwurfs. Neue Abstimmungsregeln und eine Ausweitung der Themen, die mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit entschieden werden, gehören ebenso dazu wie stärkere Rechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Volksvertretungen. Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Ratspräsident soll künftig mehr Kontinuität in die EU-Politik bringen. Der Rat bestimmt zudem als Repräsentant im Ausland einen "hohen Vertreter", der zugleich Vizepräsident der Kommission ist und die EU in der Außenpolitik mit einer Stimme sprechen lassen soll.


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