Stichwort: Der EU-Reformvertrag
Der im Herbst 2007 überarbeitete EU-Vertrag muss von allen EU-Mitgliedern gebilligt werden, um in Kraft treten zu können.

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Der Reformvertrag soll die Union nach der größten Erweiterung
ihrer Geschichte seit 2004 von 15 auf 27 Mitgliedsländer
handlungsfähiger und demokratischer machen.
Neue Abstimmungsregeln. Der Vertrag bringt neue Spielregeln für Institutionen und
Entscheidungsprozesse in der EU mit sich. Der Vertrag enthält die wesentlichen Neuerungen des
Verfassungsentwurfs. Neue Abstimmungsregeln und eine Ausweitung der
Themen, die mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit entschieden werden,
gehören ebenso dazu wie stärkere Rechte des Europäischen Parlaments
und der nationalen Volksvertretungen. Ein auf zweieinhalb Jahre
gewählter Ratspräsident soll künftig mehr Kontinuität in die
EU-Politik bringen. Der Rat bestimmt zudem als Repräsentant im
Ausland einen "hohen Vertreter", der zugleich Vizepräsident der
Kommission ist und die EU in der Außenpolitik mit einer Stimme
sprechen lassen soll.











