65-Stunden-Woche: Ein "verheerendes Signal"
Der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ), Reinhold Mitterlehner, begrüßt dagegen die neue Regelung.

Foto © APAÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer
Lob und Kritik erntete der heute Nacht beschlossene
EU-Arbeitszeit-Kompromiss, der unter bestimmten Bedingungen eine
Erhöhung der Wochenarbeitszeit von derzeit 48 auf 65 Stunden zulässt.
Über das Ziel hinaus geschossen.
Mit der Einigung seien die Arbeitsminister weit über das Ziel
hinausgeschossen zum Nachteil der Arbeitnehmer in Europa, sagte
Hundstorfer den Kompromiss. Großbritannien sei für seine jahrelange
Blockadepolitik auch noch belohnt worden, dagegen hätten die
Forderungen der Gewerkschaften und des EU-Parlaments im Rat keine
Berücksichtigung gefunden. Unter Flexicurity stelle sich die Gewerkschaft etwas anderes vor
als ausschließlich Flexibilisieren ohne Sicherungen einzuführen. Er
setzte nun auf das EU-Parlament. "Die Abgeordneten werden sich
hoffentlich nicht dem faulen Kompromiss der Mitgliedstaaten beugen,
sondern ein deutliches Zeichen für ihre politische Eigenständigkeit
setzen."
Kritik von den Grünen.
Scharfe Kritik kommt heute auch von den Alternativen, Grünen und
Unabhängigen Gewerkschaften (AUGE/UG). "Die
EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich heute der EU-Ministerrat
geeinigt hat, ist klar abzulehnen. Es bleibt nur zu hoffen, dass das
EU-Parlament diesem Vorschlag ein Begräbnis erster Klasse bereitet,"
kritisiert AUGE/UG-Bundessekretär Markus Koza. Das sei jedenfalls
keine Arbeitszeitpolitik, die sich an den Bedürfnis- und Lebenslagen
der Arbeitnehmer orientiert, sondern der Wirtschaft nur noch mehr
Zugriff auf die ohnehin knappe Ressource Zeit der Arbeitnehmer
erlaubt.
Wirtschaftskammer erfreut.
"Der jetzt gefundene Kompromiss ist zu begrüßen, weil die
österreichische Regelung zur Bereitschaftszeit beibehalten werden
kann. Die in Österreich bereits durchgeführten
Flexibilisierungsschritte im Bereich des Arbeitszeitrechts spiegeln
sich nun auch auf europäischer Ebene wieder", so hingegen
der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ),
Reinhold Mitterlehner.
Notwendigkeit.
Die Neufassung der Richtlinie sei nötig geworden, nachdem der
Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2004 entschieden
hatte, dass Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu werten und daher
in die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einzurechnen
sind. "In der Neufassung wird die inaktive Zeit des
Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit gewertet. Somit kann die
bestehende österreichische Regelung zur Bereitschaftszeit
aufrechterhalten werden", betonte Mitterlehner.











