Neue Regeln für die Zuwanderung
Die Bundesregierung will einen Systemwandel bei der Zuwanderung nach Österreich: Künftig soll die Zuwanderung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr über Quoten, sondern über bestimmte Kriterien geregelt werden.

Foto © ReutersInnenministerin Fekter will die Zuwanderung neu regeln
Ab dem kommenden Jahr soll die geregelte Zuwanderung nach Österreich einem Systemwechsel unterzogen werden. Mit dem Inkrafttreten der Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) im Juli 2011 soll die Zuwanderung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten "Drittstaaten") künftig durch bestimmte Kriterien gesteuert werden und nicht mehr über Quoten passieren.
"Krisengesteuertes System"
Das "starre Quotensystem", das keine Rücksicht auf Qualifikation nehme, "wird durch ein kriteriengesteuertes System ersetzt", sagte Innenministerin Maria Fekter bei der Präsentation der geplanten neuen Regeln gemeinsam mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (beide V) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S).
Die RWR-Card beinhaltet das Recht auf Aufenthalt und das Recht auf Arbeitsmarktzugang und wird nach einem Punktesystem erteilt. Kriterien für die Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl sind u.a. berufliche Qualifikation, Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Zuwanderungswillige, die die Kriterien der RWR-Card erfüllen, dürfen sich in Österreich niederlassen und arbeiten. Die bisherige Quotenregelung fällt damit weg.
Bestimmte Personen bevorzugt
Mit dieser Neuregelung wird das Aufenthaltswesen insgesamt neu strukturiert. Um eine RWR-Card können sich drei Personengruppen bewerben: Hoch qualifizierte Migranten (zum Beispiel Manager, Mediziner, IT-Spezialisten), qualifizierte Migranten mit Mangelberufen (zum Beispiel Pfleger, Fräser, Dreher - die Berufe werden je nach Bedarf flexibel festgelegt) und sonstige Schlüsselkräfte, die nicht durch im Inland Arbeitsuchende abgedeckt werden können (hierfür muss ein Ersatzkraftverfahren durchlaufen werden).
Weiters wird eine RWR-Card plus mit einem freien Arbeitsmarktzugang und der Perspektive auf ein Daueraufenthaltsrecht eingeführt. Diese gilt für Familienangehörige (etwa von Fachkräften), für Fälle des humanitären Aufenthalts, für Fälle der Niederlassungsbewilligung sowie für Fälle der RWR-Card und der "Blauen Karte" der EU im Verlängerungsfall.
Features
Fakten
Das Gesetz ist seit Donnerstag in Begutachtung, soll am 22. Februar 2011 im Ministerrat beschlossen werden und mit 1. Juli 2011 in Kraft treten. Mit der RWR-Card wird auch die EU-Richtlinie für die "Blue Card" bzw. "Blaue Karte" umgesetzt, diese regelt die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU. Fekter glaubt, dass die RWR-Card die "Blue Card" verdrängen wird, da sie attraktiver sei.















