Fekters Internierungsidee laut Asylanwalt "unzulässig"
Innenministerin Fekter will Flüchtlinge während der Erstabklärung künftig internieren. Kritik kommt vom Asylanwalt Wilfried Embacher: Dies sei Haft, und die Angst der Bevölkerung kein Haftgrund.

Foto © ReutersInnemninisterin Maria Fekter
Im aufgeheizten Streit um ein drittes Asyl-Erstaufnahmezentrum im bugenländischen Eberau will Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) die Bevölkerung doch noch auf ihre Seite bringen - und zwar mit einer weiteren Verschärfung für die Flüchtlinge. In der gestrigen ORF-"Pressestunde" schlug sie eine einmonatige "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber während des Erstaufnahmeverfahrens vor, "damit Flüchtlinge nicht in der Illegalität verschwinden". Bei SPÖ und Grünen stieß dies auf vehementen Widerstand, und auch Verfassungsrechtler halten eine "Haft" für Asylwerber für nicht machbar.
Der Asylanwalt Wilfried Embacher hält diesen Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter (V) für "rechtlich unzulässig". Es handle sich dabei um "Haft", egal, wie man es nenne, betonte Embacher am Montag gegenüber der APA. Für eine Inhaftierung seien aber immer individuelle Gründe notwendig, dies hätten der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon in mehreren Urteilen festgestellt.
Derzeit sei eine Inhaftierung von Asylwerbern nur zulässig, um eine Abschiebung sicherzustellen, so Embacher. Dass Fekter mit ihrer Idee unter anderem mit den Sorgen der Bevölkerung argumentierte, stößt bei dem Asylanwalt auf Unverständnis: "Die Angst der Bevölkerung ist kein Haftgrund." Ebenso sei es nicht möglich, Flüchtlinge von vornherein zu internieren, um ein "Abtauchen" zu verhindern. Die Höchstgerichte hätten schon in mehreren Urteilen festgestellt, dass man jemanden nicht einsperren könne, weil andere Asylwerber untergetaucht seien - "es braucht immer individuelle Haftgründe".
Haft ist "Unbrauchbare Maßnahme"
Im Übrigen sei eine Haft für alle Erstantragsteller als Maßnahme unbrauchbar, meinte Embacher: Untertauchen würden vor allem jene, denen Schubhaft drohe, weil aufgrund des Dublin-Abkommens ein anderes EU-Land für sie zuständig sei. Diese Asylwerber würden in Österreich dann einfach untertauchen, ohne einen Asylantrag zu stellen, "das passiert ja jetzt schon".
Trotz der rechtlichen Bedenken glaubt Embacher, dass die Regierung eine entsprechende Regelung auf die Beine stellen wird: "Ich traue dieser Regierung und diesem Parlament jedes Gesetz zu." Vor dem Verfassungsgerichtshof allerdings, ist der Asylanwalt überzeugt, werde derartiges "nicht halten".















