"Generelle Haft ist rechtlich unmöglich"
Heinz Mayer, Verfassungsexperte der Universität Wien, über die nicht gegebene Rechtsmäßigkeit von Hausarrest und der Anordnung, ein Asyllager nicht verlassen zu dürfen.
Maria Fekter will die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränken. Geht das?
HEINZ MAYER: Nein, generell geht das nicht.
Man müsste also jeden Einzelfall prüfen?
MAYER: So ist es. Eine Haft kann nur im Zuge eines Verfahrens verhängt werden, an dessen Ende eine mögliche Abschiebung steht.
Es handle sich nicht um "Haft", sagt Fekter.
MAYER: Was soll es dann sein? Natürlich ist es Haft. Der Verfassungsgerichtshof hat Anfang der Neunziger-Jahre entschieden, dass die Verpflichtung, das Lager Traiskirchen nicht zu verlassen, als Haft zu qualifizieren ist. Auch Hausarrest ist Haft.
Selbst wenn es verfassungswidrig wäre: Hätte Fekter als Ministerin eine Möglichkeit, die Bewegungsfreiheit von Asylwerbern einzuschränken?
MAYER: Dazu gibt es rechtlich keine Möglichkeit.
W. RÖSSLER














