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Zuletzt aktualisiert: 29.02.2008 um 19:16 Uhr

"Strafbar, wenn Bank geschädigt wurde"

Strafrechts-Experte Helmut Fuchs über die Bawag- Affäre.

Ist es aus ihrer Sicht ein Delikt, wenn tatsächlich indirekt Geld von Bawag/ÖGB an die SPÖ geflossen ist?
HELMUT FUCHS: Es ist auf jeden Fall Untreue, wenn Geschäfte abgeschlossen worden sind, die nicht im Interesse der Bank gewesen sind.

Was könnte dabei der SPÖ auf den Kopf fallen?
FUCHS: Es könnte Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue gewesen sein. Wenn die Partei gewusst hat, das so etwas auf eine Schädigung der Bank hinausläuft, ist es strafbar. Die Frage ist allerdings, ob das so war, ob nicht die Bank einen Nutzen daraus gezogen hat.

Wer müsste bei Schädigung der Bank mit Strafe rechnen?
FUCHS: Die handelnde Personen auf beiden Seiten, in der Partei und bei der Bank, die so einen Missbrauch zu verantworten haben. Also jene, die die Vollmachten für Geschäfte haben.

Wie schaut in diesen Fällen die Strafdrohung aus?
FUCHS: Ab 50.000 Euro bewegt sich der Strafrahmen zwischen einem und 10 Jahre Haft. Anstiftung ist insofern das Härtere, weil sie bei der Strafbemessung entsprechend ins Gewicht fällt.

Könnten die Beteiligten, falls sich der Verdacht erhärtet, auch billiger davon kommen?
FUCHS: Ich kenne noch überhaupt keine Fakten, kann mir aber vorstellen, dass sich schließlich nur Bilanz- oder aktienrechtliche Delikte herausstellen könnten. Wenn etwa Informationen geheim gehalten wurden, getäuscht worden ist. So etwas wird mit viel weniger, mit sechs Monaten bedroht. Ich sage das eher aus Vorsicht und der Vollständigkeit halber.

INTERVIEW: W. SIMONITSCH

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