Steuerbefreiung für Trinkgelder wackelt
Höchstgericht hält die Steuerfreiheit bei Trinkgeldern für verfassungswidrig. Erheblicher Vorteil gegenüber den Arbeitnehmern, die kein Trinkgeld beziehen.

Foto © APA
Die 2005 beschlossene Steuerfreiheit für Trinkgelder Unselbstständiger könnte vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben werden. In einem Prüfbeschluss vertreten die Verfassungsrichter die - vorläufige - Auffassung, dass diese Steuerbefreiung unsachlich und damit gleichheitswidrig ist. Denn sie bringe diesen Arbeitnehmern einen erheblichen Steuervorteil, nicht nur gegenüber Selbstständigen, die Trinkgelder bekommen, sondern auch gegenüber allen Arbeitnehmern, die keine Trinkgelder erhalten.
Rechtfertigung gesucht.
Eine solche Differenzierung wäre nur dann in Ordnung, wenn es dafür eine sachliche Rechtfertigung gebe. Eine solche können die Richter "vorderhand" aber nicht erkennen. Denn das auch vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser vorgebrachte Argument, dass für die Versteuerung der Trinkgelder aufwändige Erhebungen nötig wären, lässt das Höchstgericht nicht gelten.
Fehlende Rechtstreue?
Man könne "nicht finden", dass ein solches Steuerprivileg damit hinreichend gerechtfertigt sei, "dass die Erfassung der Trinkgelder im Hinblick auf die Steuerunehrlichkeit der Bezieher nicht möglich ist und daher steuerehrliche Arbeitnehmer den steuerunehrlichen gleichgestellt werden sollten". Fehlende Rechtstreue der Bürger oder Vollzugsdefizite der Verwaltung dürften nicht geeignet sein, die Steuerfreistellung von Einkommen zu rechtfertigen, die an sich zu versteuern sind. Denn dies würde im Endeffekt darauf hinauslaufen, "dass die Abgabenentrichtung eine Sache der Freiwilligkeit wird", hält der VfGH fest.
Features
Fakten
Sollte sich aber im Gesetzesprüfungsverfahren entgegen der vorläufigen Annahme herausstellen, dass die Steuerbefreiung für Trinkgelder doch sachlich begründet ist, dürfen sich auch andere Berufsgruppen freuen...
Foto

Brachte das Thema schon einmal auf: Ex Finanzminister Karl-Heinz Grasser Foto © AP
Fakten
... vor allem Selbstständige und Croupiers im Casino, deren Trinkgeld von der Steuerbefreiung derzeit ausgenommen ist.













