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Zuletzt aktualisiert: 28.01.2008 um 05:00 Uhr

Mandatshürde ist strittig, Wahlrecht in Warteschleife

Kärnten muss Wahlalter und Briefwahl an Bundesvorgaben anpassen. Für Kommunalwahlen ist alles auf Schiene, Ringen um Landtagswahlrecht.

Der Bund gibt's vor und Kärnten muss - wie alle anderen Bundesländer - nachziehen. Vor der Sommerpause 2007 hat der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz novelliert und damit für Nationalratswahlen Wählen mit 16 und das Briefwahl-Recht eingeführt. Deshalb müssen jetzt in Kärnten die Gemeinderats-, die Bürgermeister-, aber auch die Landtagswahlordnung geändert werden. Allerdings geschieht dies gesplittet.

Landtagswahlrecht. Die Landesregierung setzt in ihrer Sitzung am Dienstag nur einen ersten Schritt, das brisantere Landtagswahlrecht bleibt vorerst ausgespart. Der Hintergrund ist eindeutig: Die SPÖ will in der Novelle die Senkung der Mandatshürde für den Landtagseinzug von derzeit zehn auf fünf Prozent inkludieren. So soll Kleinparteien der Landtagseinzug erleichtert werden. Grüne und FPÖ sind dafür. Die ÖVP, bislang immer Bremser, ist unentschlossen. Das BZÖ sagt "Nein". Klubchef Kurt Scheuch: "Wir haben kein Interesse, dass die Kärntner Slowenen ein Fixmandat bekommen." Unausgesprochen bleibt: Ein FPÖ-Grundmandat würde das BZÖ Stimmen kosten.

Erster Schritt. Der erste Schritt am Dienstag wird auch zeitlich begründet. Sollte, wie zuletzt in Ossiach, ein Bürgermeister zurücktreten und eine Neuwahl notwendig werden, muss diese bereits nach den neuen Vorgaben erfolgen. Deshalb sei die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung als erstes dran. Laut Gerold Glantschnig vom Verfassungsdienst des Landes müsste die Landtagswahlordnung bis Jahresende erneuert werden, sofern es beim Wahltermin März 2009 bleibt.

Was bringen die Neuerungen? Wählen mit 16 gab es in Kärnten auf Kommunalebene bereits. Jetzt ändern sich die Stichtage: Bislang durften jene zur Wahlurne, die bis zum 31. Dezember vor dem Wahltermin 16 Jahre alt wurden. Die neue Form: Wer am Wahltag selbst 16 wird, darf wählen. Für Kärnten sind das rund 2000 Wähler mehr. Wählen mit 16 (statt derzeit 18) muss es auch bei den nächsten Landtagswahlen geben. Das bedeutet 15.000 Kärntner Jungwähler mehr. Fraglich, ob sie vom Wahlrecht Gebrauch nehmen: Bei der letzten Gemeinderatswahl betrug die Wahlbeteiligung der Jungwähler 66,8 Prozent, die insgesamte hingegen 75,7 Prozent.

Briefwahl. Briefwahl bedeutet das Wählen außerhalb der Wahlzelle mit Wahlkarte, und das Tage vor der Wahl. Die Konsequenz: Wegen des Postweges erhöht sich die Frist für die Bürgermeister-Stichwahlen. Die finden nicht mehr zwei, sondern drei Wochen nach dem ersten Wahltermin statt.

Fliegende Wahlkommissionen. Fliegende Wahlkommissionen, die zu kranken, alten Personen nach Hause, ins Spital oder Heim kommen, wird es laut politischem Willen weiter geben. Wegen der Briefwahl wären sie eigentlich nicht mehr notwendig.

ANDREA BERGMANN

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