Bawag: Neuerlicher Enthaftungsantrag Elsners abgelehnt
Es liege keine Fluchtgefahr vor, so Elsners Anwalt.

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Ein neuerlicher Enthaftungsantrag von
Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist heute, Mittwoch, vom
Schöffengericht abgelehnt worden. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert
hatte den Antrag mit Hinblick auf die seit 1. Jänner 2008 geltende
neue Rechtslage gestellt, da die Strafprozessordnung (StPO)
reformiert wurde. Insbesondere durch die eineinhalbmonatige
Unterbrechung der Hauptverhandlung im BAWAG-Prozess sei eine
Verzögerung eingetreten und Elsner müsse enthaftet werden,
argumentierte Schubert. Außerdem liege bei seinem zweimal operierten
älteren Mandanten der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht vor.
Angemessener Rahmen.
Die Verfahrensdauer im Prozess bewege sich in angemessenem
Rahmen, erläuterte Richterin Claudia Bandion-Ortner den Beschluss,
die Untersuchungshaft Elsners nicht aufzuheben. Mit ihrer Prognose,
der Mitte Juli begonnene Prozess werde bis zum Weltspartag beendet
sein, sei sie am Anfang wohl "etwas zu optimistisch" gewesen, räumte
sie ein. Allerdings seien während des Verfahrens Ausdehnungen erfolgt
und viele Unterlagen neu vorgelegt worden, auch die Verantwortungen
der Angeklagten hätten sich durch die Geständnisse teilweise
verändert. "Ich glaube nicht, dass wir uns den Vorwurf machen lassen
müssen, dass wir trödeln", so Bandion-Ortner.
Tausende Protokollseiten.
In der Verhandlungspause habe der Senat tausende Seiten Protokoll
aufgearbeitet, die nun vor Ende des Verfahrens zur Verfügung stünden.
Das Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner, das morgen,
Donnerstag, präsentiert werde, sei aber der wichtigste Grund für die
Verhandlungspause von Ende November bis Mitte Jänner.
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Fakten
Elsner sitzt als einziger der neun Angeklagten seit Mitte Februar 2007 in Untersuchungshaft. Er war in der U-Haft zweimal operiert worden, einmal am Herzen und einmal an der Prostata.












