Die Grundversorgung für Asylwerber
Die sogenannte Grundversorgung wurde unter dem vormaligen Innenminister Ernst Strasser (V) initiiert und hatte zum Ziel, Asylwerbern einerseits eine gesicherte Unterkunft zu bieten und andererseits eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge zwischen den Bundesländern zu erreichen.

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Im Wesentlichen sieht sie seit Mai 2004
vor, dass die Betroffenen entsprechend unterzubringen und zu
verköstigen sind. Die Zahl der aufzunehmenden Asylwerber richtet sich
nach der Einwohnerzahl im jeweiligen Bundesland. Wer die Quote nicht
erfüllt, hat Geldstrafen zu zahlen.
Anspruch. Berechtigt, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, sind
Asylwerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. die
trotz negativen Bescheids nicht abschiebbar sind. Auch bei einem
positiven Abschluss des Verfahrens wird es dem anerkannten Flüchtling
eine gewisse Zeit lang (vier Monate) ermöglicht, noch von der
Grundversorgung zu profitieren. Verloren wird der Anspruch, wenn eine
Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt.
Leistungen. An Leistungen sieht der Bund/Länder-Vertrag in erster Linie eine
Unterbringung sowie eine angemessene Verpflegung vor. Dazu kommt ein
Taschengeld sowie eine Sicherung der medizinischen Versorgung. Bei
Schülern wird deren Lernbedarf zur Verfügung gestellt.
Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis
sechs zu vier aufgeteilt.













