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Zuletzt aktualisiert: 03.01.2008 um 20:44 Uhr

Die Grundversorgung für Asylwerber

Die sogenannte Grundversorgung wurde unter dem vormaligen Innenminister Ernst Strasser (V) initiiert und hatte zum Ziel, Asylwerbern einerseits eine gesicherte Unterkunft zu bieten und andererseits eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge zwischen den Bundesländern zu erreichen.

Foto © APA

Im Wesentlichen sieht sie seit Mai 2004 vor, dass die Betroffenen entsprechend unterzubringen und zu verköstigen sind. Die Zahl der aufzunehmenden Asylwerber richtet sich nach der Einwohnerzahl im jeweiligen Bundesland. Wer die Quote nicht erfüllt, hat Geldstrafen zu zahlen.

Anspruch. Berechtigt, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, sind Asylwerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. die trotz negativen Bescheids nicht abschiebbar sind. Auch bei einem positiven Abschluss des Verfahrens wird es dem anerkannten Flüchtling eine gewisse Zeit lang (vier Monate) ermöglicht, noch von der Grundversorgung zu profitieren. Verloren wird der Anspruch, wenn eine Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt.

Leistungen. An Leistungen sieht der Bund/Länder-Vertrag in erster Linie eine Unterbringung sowie eine angemessene Verpflegung vor. Dazu kommt ein Taschengeld sowie eine Sicherung der medizinischen Versorgung. Bei Schülern wird deren Lernbedarf zur Verfügung gestellt.

Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis sechs zu vier aufgeteilt.


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