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Zuletzt aktualisiert: 22.12.2007 um 14:26 Uhr

Bundespräsident Fischer: Arigona soll bleiben

Der Bundespräsident fordert im Ö1-"Journal zu Gast" in der Pflege-Debatte den Vollzug der Gesetze. Außerdem hoffe er noch auf den Verbleib von Arigona Zogaj im Land.

Bundespräsident Fischer vertritt in aktuellen Themen eine klare Meinung

Foto © ReutersBundespräsident Fischer vertritt in aktuellen Themen eine klare Meinung

Bundespräsident Heinz Fischer fordert in der Pflege-Debatte die Einhaltung der Gesetze ein. Inhaltlich wollte sich das Staatsoberhaupt zum Koalitionsstreit über die 24-Stunden-Betreuung in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" hingegen nicht äußern. Im Fall Zogaj unterstrich Fischer, dass er es begrüßen würde, wenn Tochter Arigona mit ihrer Mutter im Land bleiben könnte. Der Koalition empfahl er, an ihren "Kommunikationsformen" zu arbeiten, wenn sie 2008 ein höheres Maß an Zustimmung erreichen wolle.

Realismus. Fischer wiegelte aber gleichzeitig ab und riet zum Realismus. Man würde die Bevölkerung falsch informieren, wenn man sage, dass früher alles eitel Wonne gewesen wäre. Politische Auseinandersetzungen habe es in Großen Koalitionen immer schon gegeben. Diese müsse man nur eben in Grenzen halten.

Gesetze müssen vollzogen werden. Inhaltlich mischte sich der Bundespräsident in keines der aktuellen Streitthemen der Koalition ein, machte aber klar, dass ihm die Aussagen von Landespolitikern, die Pflege-Gesetze fürs Erste nicht beachten zu wollen, missfielen. Die Gesetze seien zu vollziehen, das gelte für Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenso wie für die Pflege - "und zwar in allen neun Bundesländern." Äußerungen, die vielleicht im Zusammenhang mit einem kommenden Wahlkampf zu sehen seien, wolle er aber nicht kommentieren, so Fischer wohl mit Blick auf den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (V), der für sein Bundesland eine Verlängerung der Amnestie angekündigt hatte, wiewohl das nicht den Bundesgesetzen entspricht.

Fall Arigona. Im Fall der Familie Zogaj betonte Fischer, schon früher dafür eingetreten zu sein, dass Mutter und Tochter im Land bleiben sollten. An diesem Wunsch habe sich nichts geändert. Und noch gebe es ja einige Monate Zeit, "die humanitäre Komponente zu berücksichtigen". Dass der Innenminister die Macht hat, im Alleingang einen humanitären Aufenthalt zu gewähren, stört den Präsidenten nicht. Denn auch das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten im Justizbereich habe sich bewährt. Nicht direkt äußern wollte sich Fischer zum Streit um den gekappten Instanzenzug beim Asylverfahren.

Tschad-Einsatz. Verteidigt wurde vom Staatsoberhaupt der geplante Einsatz des Bundesheers im Tschad. Es habe Missionen gegeben, die eine kürzere Vorbereitung gehabt hätten. Auch versuche man das Risiko des Einsatzes zu minimieren. Freilich könne nie ausgeschlossen werden, dass einem Soldaten etwas zustoße. Aber man könne ja bedauerlicherweise auch bei der Berg- oder der Wasserrettung nie hundertprozentig ausschließen, dass ein Einsatz Menschenleben kosten könnte.


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