Bundespräsident Fischer: Arigona soll bleiben
Der Bundespräsident fordert im Ö1-"Journal zu Gast" in der Pflege-Debatte den Vollzug der Gesetze. Außerdem hoffe er noch auf den Verbleib von Arigona Zogaj im Land.

Foto © ReutersBundespräsident Fischer vertritt in aktuellen Themen eine klare Meinung
Bundespräsident Heinz Fischer fordert in der
Pflege-Debatte die Einhaltung der Gesetze ein. Inhaltlich wollte sich
das Staatsoberhaupt zum Koalitionsstreit über die
24-Stunden-Betreuung in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" hingegen
nicht äußern. Im Fall Zogaj unterstrich Fischer, dass er es begrüßen
würde, wenn Tochter Arigona mit ihrer Mutter im Land bleiben könnte.
Der Koalition empfahl er, an ihren "Kommunikationsformen" zu
arbeiten, wenn sie 2008 ein höheres Maß an Zustimmung erreichen
wolle.
Realismus. Fischer wiegelte aber gleichzeitig ab und riet zum Realismus. Man
würde die Bevölkerung falsch informieren, wenn man sage, dass früher
alles eitel Wonne gewesen wäre. Politische Auseinandersetzungen habe
es in Großen Koalitionen immer schon gegeben. Diese müsse man nur
eben in Grenzen halten.
Zum Thema
Gesetze müssen vollzogen werden. Inhaltlich mischte sich der Bundespräsident in keines der aktuellen Streitthemen der Koalition ein, machte aber klar, dass ihm die Aussagen von Landespolitikern, die Pflege-Gesetze fürs Erste nicht beachten zu wollen, missfielen. Die Gesetze seien zu vollziehen, das gelte für Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenso wie für die Pflege - "und zwar in allen neun Bundesländern." Äußerungen, die vielleicht im Zusammenhang mit einem kommenden Wahlkampf zu sehen seien, wolle er aber nicht kommentieren, so Fischer wohl mit Blick auf den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (V), der für sein Bundesland eine Verlängerung der Amnestie angekündigt hatte, wiewohl das nicht den Bundesgesetzen entspricht.
Fall Arigona. Im Fall der Familie Zogaj betonte Fischer, schon früher dafür
eingetreten zu sein, dass Mutter und Tochter im Land bleiben sollten.
An diesem Wunsch habe sich nichts geändert. Und noch gebe es ja
einige Monate Zeit, "die humanitäre Komponente zu berücksichtigen".
Dass der Innenminister die Macht hat, im Alleingang einen humanitären
Aufenthalt zu gewähren, stört den Präsidenten nicht. Denn auch das
Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten im Justizbereich habe sich
bewährt. Nicht direkt äußern wollte sich Fischer zum Streit um den
gekappten Instanzenzug beim Asylverfahren.
Tschad-Einsatz. Verteidigt wurde vom Staatsoberhaupt der geplante Einsatz des
Bundesheers im Tschad. Es habe Missionen gegeben, die eine kürzere
Vorbereitung gehabt hätten. Auch versuche man das Risiko des
Einsatzes zu minimieren. Freilich könne nie ausgeschlossen werden,
dass einem Soldaten etwas zustoße. Aber man könne ja
bedauerlicherweise auch bei der Berg- oder der Wasserrettung nie
hundertprozentig ausschließen, dass ein Einsatz Menschenleben kosten
könnte.














