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Zuletzt aktualisiert: 24.11.2007 um 00:03 Uhr

Top-Gagen sind großes Geheimnis

Die Offenlegung aller Spitzengehälter im staatsnahen Bereich fordert der Chef des Rechnungshofs. Etwa 320 Unternehmen sind davon betroffen. Der Datenschutz hat das Vorhaben bisher erfolgreich vereitelt.

Rechnungshofpräsident Josef Moser

Foto © APARechnungshofpräsident Josef Moser

Wie viel der Bundespräsident, der Kanzler oder die Landeshauptleute im Jahr verdienen, ist öffentlich und für jeden Staatsbürger einsehbar. Will der Steuerzahler aber wissen, was die öffentliche Hand für die Bezahlung von Gehältern im staatsnahen Bereich im Einzelnen locker macht, steht er vor einem schwarzen Loch. Das betrifft die AUA, die ÖBB, den ORF, den Verbund bis hin zu den Universitäten, zur Staatsoper, der Hofreitschule, der Wiener Zeitung oder auch Schönbrunn. 320 Betriebe und Unternehmen sind davon betroffen

Aufräumen. Damit will Rechnungshofpräsident Josef Moser aber jetzt aufräumen. "Wir sprechen hier von öffentlichen Gelder, die vom Steuerzahler stammen, die aber nicht offen gelegt werden", erklärt der gebürtige Osttiroler im Interview mit der Kleinen Zeitung. Mosers Forderung kommt nicht aus heiterem Himmel. Er stützt sich dabei auf eine Verfassungsbestimmung, auf das sogenannte Bezügebegrenzungsgesetz. Darin wird ausdrücklich festgehalten: Wenn jemand im bereich der öffentlichen Wirtschaft mehr als ein Nationalratsabgeordneter verdient (8023,60 Euro im Monat), muss das Gehalt veröffentlich werden. "Im vorgelagerten staatlichen Bereich, bei den öffentlichen Unternehmen, ist Transparenz nicht gegeben, obwohl es die Verfassung vorsieht", so Moser.

Totaler Stillstand. Auf diesem Gebiet herrscht totaler Stillstand, weil der ORF, die Nationalbank, die steirische Wirtschaftskammer und die AUA - unter Berufung auf den Datenschutz - bisher erfolgreich die Gerichte angerufen haben. Sogar der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Causa befasst. Der Ball liegt jetzt beim Parlament: "Es liegt am Nationalrat, hier Transparenz zu schaffen."

"Nicht genieren". Dass sich die Betroffenen gegen eine Offenlegung wehren, weil sie den Neid der anderen fürchten, will Rechnungshofpräsident Moser nicht gelten lassen: "Ich gehe davon aus, dass sich jemand nicht genieren oder verstecken muss, wenn er zu Recht ordentlich verdient. Das kann nur dann der Fall sein, wenn er der Meinung ist, dass er das nicht verdient. Ich gehe davon aus, dass er tatsächlich die Leistung erbringt. Ich weiß nicht, warum man etwas verstecken soll, wenn es gerechtfertigt ist."


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