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Zuletzt aktualisiert: 22.11.2007 um 15:21 Uhr

Neues Tierschutzgesetz ab 2008

Im Zuge der Novellierung werden einige Bestimmungen wieder zurückgenommen.

Foto © APA

Zu einer Einigung ist es am Donnerstag bei den Regierungsparteien in Sachen Tierschutzgesetz gekommen. Nach längeren Verhandlungen stimmte die ÖVP noch Vorschlägen der SPÖ zu, die nun in den Gesetzestext der Novelle einfließen werden. Die neuen Richtlinien sollen am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

Fleischproduktion. Bei den heutigen Gesprächen ging es hauptsächlich um das nun ab 1. Jänner 2012 beschlossene Verbot der Haltung von Kaninchen zur Fleischproduktion in Käfiganlagen sowie einer genaueren Definition in Sachen Qualzucht. Die Novelle wird am morgigen Freitag den Gesundheitsausschuss passieren und kommt im Dezember ins Plenum.

Hintergrund des neuen Gesetzes. Mit dem neuen Gesetz soll skrupellosen Tierhändlern, die Hundewelpen und andere Vierbeiner aus dem Kofferraum oder Schachteln heraus verkaufen, ein Riegel vorgeschoben werden, berichteten ÖVP- und SPÖ-Tierschutzsprecher Franz Eßl und Dietmar Keck. Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Dafür dürfen künftig wieder in ausgewählten Zoofachhandlungen Hunde und Katzen verkauft werden. Diese Händler müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und deren tierschutzkonforme Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet.

Kennzeichnung für Hunde. Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung ("Chippflicht") von Hunden vor. Ziel ist nun der Aufbau einer österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Serviceleistungen anbieten können. Die Novelle sieht eine genaue Determinierung von sogenannten Qualzüchtungen vor und wird die züchterischen Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken. Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten wie das Ausstellen kupierter Hunde im In- und Ausland.

Zucht und Verkauf. Neben diesen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Zucht und des Verkaufs sei das zweite Element des Maßnahmenpaketes die Informationsarbeit. Die Novelle sieht deshalb vor, dass Züchter und Tierhändler vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen müssen.


Fakten

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