Neues Tierschutzgesetz ab 2008
Im Zuge der Novellierung werden einige Bestimmungen wieder zurückgenommen.

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Zu einer Einigung ist es am Donnerstag bei den
Regierungsparteien in Sachen Tierschutzgesetz gekommen. Nach längeren
Verhandlungen stimmte die ÖVP noch Vorschlägen der SPÖ zu, die nun in
den Gesetzestext der Novelle einfließen werden. Die neuen Richtlinien
sollen am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Fleischproduktion. Bei den heutigen Gesprächen ging es hauptsächlich um das nun ab 1.
Jänner 2012 beschlossene Verbot der Haltung von Kaninchen zur
Fleischproduktion in Käfiganlagen sowie einer genaueren Definition in
Sachen Qualzucht. Die Novelle wird am morgigen Freitag den
Gesundheitsausschuss passieren und kommt im Dezember ins Plenum.
Hintergrund des neuen Gesetzes. Mit dem neuen Gesetz soll skrupellosen Tierhändlern, die
Hundewelpen und andere Vierbeiner aus dem Kofferraum oder Schachteln
heraus verkaufen, ein Riegel vorgeschoben werden, berichteten ÖVP-
und SPÖ-Tierschutzsprecher Franz Eßl und Dietmar Keck. Die Novelle
verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in
öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen
und Versteigerungen. Dafür dürfen künftig wieder in ausgewählten
Zoofachhandlungen Hunde und Katzen verkauft werden. Diese Händler
müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit
der Tiere, die richtigen Dokumente und deren tierschutzkonforme
Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet.
Kennzeichnung für Hunde. Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung
("Chippflicht") von Hunden vor. Ziel ist nun der Aufbau einer
österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter,
Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen
ihre Serviceleistungen anbieten können. Die Novelle sieht eine genaue
Determinierung von sogenannten Qualzüchtungen vor und wird die
züchterischen Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken.
Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten wie das
Ausstellen kupierter Hunde im In- und Ausland.
Zucht und Verkauf. Neben diesen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Zucht und des
Verkaufs sei das zweite Element des Maßnahmenpaketes die
Informationsarbeit. Die Novelle sieht deshalb vor, dass Züchter und
Tierhändler vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes
Beratungsgespräch führen müssen.
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Fakten
Andrea Kdolsky verteidigt das Tierschutzgesetz. Es sei ein enormer Fortschritt. Die Grünen hätten Vorlage offen-












