Keine FPÖ-Rente für Gaugg
OLG Wien gab Berufung der FPÖ statt. Gaugg muss der FPÖ, Riess-Passer und Schweitzer 150.000 Euro überweisen. Vorerst keine weitere Stellungnahme von gaugg.
Der frühere FPÖ-Sozialsprecher und
Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Reinhart Gaugg
ist mit seinem Versuch, eine ihm angeblich zugesagte "Rente" der FPÖ
einzuklagen, gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien gab der Berufung
der FPÖ vollinhaltlich statt und hob das erstinstanzliche Urteil auf,
mit dem Gaugg 353.000 Euro zugesprochen worden waren, berichtete die
"Wiener Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf
FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.
Schriftliches Urteil.
Gaugg muss laut "Wiener Zeitung" insgesamt rund 150.000
Euro an die FPÖ, Ex-Parteichefin Susanne Riess-Passer sowie den
ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer - die sich als
Nebenintervenienten dem Verfahren angeschlossen hatten - überweisen.
Zum Rechtsmittel der ordentlichen Revision kann Gaugg nicht
greifen, diese hat das OLG in seinem schriftlichen Urteil
ausgeschlossen. Offen stünde nur noch der Weg der - in der Regel
wenig erfolgreichen - außerordentlichen Revision. Gauggs Anwältin war
Montag Nachmittag nicht zu erreichen.
Der Hintergrund des Rechtsstreits: Gaugg hatte behauptet, die FPÖ
habe ihm im Jahr 2002 eine "Rente" von monatlich 10.000 Euro dafür
zugesagt, dass er - nachdem er betrunken in eine Alkohol-Kontrolle
getappt war - auf seine PVA-Funktion und sein Abgeordnetenmandat
verzichtete. Die FPÖ - auch die frühere Parteichefin Susanne
Riess-Passer - bestritt dies. Aber die Partei hatte bis Anfang 2004
115.000 Euro an Gaugg überwiesen.
Geld zugesprochen.
In erster Instanz war Gaugg erfolgreich. Richter Hans Sperl vom
Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sprach ihm im Juli 2006
352.500 Euro zu - nämlich 10.000 Euro für die Monate von August 2002
bis Mai 2006 abzüglich der von der FPÖ geleisteten Zahlungen.













