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Zuletzt aktualisiert: 13.11.2007 um 05:55 Uhr

Keine FPÖ-Rente für Gaugg

OLG Wien gab Berufung der FPÖ statt. Gaugg muss der FPÖ, Riess-Passer und Schweitzer 150.000 Euro überweisen. Vorerst keine weitere Stellungnahme von gaugg.

Der frühere FPÖ-Sozialsprecher und Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Reinhart Gaugg ist mit seinem Versuch, eine ihm angeblich zugesagte "Rente" der FPÖ einzuklagen, gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien gab der Berufung der FPÖ vollinhaltlich statt und hob das erstinstanzliche Urteil auf, mit dem Gaugg 353.000 Euro zugesprochen worden waren, berichtete die "Wiener Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.

Schriftliches Urteil. Gaugg muss laut "Wiener Zeitung" insgesamt rund 150.000 Euro an die FPÖ, Ex-Parteichefin Susanne Riess-Passer sowie den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer - die sich als Nebenintervenienten dem Verfahren angeschlossen hatten - überweisen. Zum Rechtsmittel der ordentlichen Revision kann Gaugg nicht greifen, diese hat das OLG in seinem schriftlichen Urteil ausgeschlossen. Offen stünde nur noch der Weg der - in der Regel wenig erfolgreichen - außerordentlichen Revision. Gauggs Anwältin war Montag Nachmittag nicht zu erreichen.

Der Hintergrund des Rechtsstreits: Gaugg hatte behauptet, die FPÖ habe ihm im Jahr 2002 eine "Rente" von monatlich 10.000 Euro dafür zugesagt, dass er - nachdem er betrunken in eine Alkohol-Kontrolle getappt war - auf seine PVA-Funktion und sein Abgeordnetenmandat verzichtete. Die FPÖ - auch die frühere Parteichefin Susanne Riess-Passer - bestritt dies. Aber die Partei hatte bis Anfang 2004 115.000 Euro an Gaugg überwiesen.

Geld zugesprochen. In erster Instanz war Gaugg erfolgreich. Richter Hans Sperl vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sprach ihm im Juli 2006 352.500 Euro zu - nämlich 10.000 Euro für die Monate von August 2002 bis Mai 2006 abzüglich der von der FPÖ geleisteten Zahlungen.


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