FPÖ-Kärnten kann auf Parteienförderung hoffen
Der Verfassungsgerichtshof hat Freitag ein Prüfverfahren eingeleitet. Nach der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ wird die Einschränkung zulasten der FPÖ für sachlich nicht gerechtfertigt erachtet. VfGH sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Der Kärntner Landtag hatte am 28. April 2005 - wenige Wochen nach der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ - neue Richtlinien für die Parteienförderung beschlossen. Unter anderem wurde festgelegt, dass künftig nicht mehr alle im Landtag vertretenen Parteien gefördert werden, sondern nur noch solche mit mindestens zwei Abgeordneten. Ergebnis: Die FPÖ, der nach der Spaltung in Kärnten nur ein Abgeordneter verblieb, verlor den Anspruch auf Parteienförderung.
Verstoß.
Die 14 Verfassungsrichter sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und haben eine amtswegige Prüfung des Gesetzes eingeleitet. Eine amtswegige Prüfung endet in neun von zehn Fällen mit der Aufhebung der entsprechenden Passage.
Prüfbericht.
"Der Verfassungsgerichtshof hat das Bedenken, dass die in Prüfung gezogenen Bestimmungen gegen den auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitsgrundsatz verstoßen", heißt es im Prüfbeschluss des VfGH. Grund: Der Gesetzgeber (in diesem Fall der Landtag) hat bei der Vergabe der öffentlichen Parteienförderung sicher zu stellen, dass einzelne im Landtag vertretene Parteien gegenüber anderen "nicht begünstigt oder benachteiligt werden".
"Unzulässig".
Der Verfassungsgerichtshof geht daher vorläufig davon aus, dass "eine die Förderungsverhältnisse für die einzelnen Parteien in je unterschiedlicher Weise ändernde Gesetzgebung (...) nicht zulässig sein dürfte". Für unzulässig hält der VfGH außerdem, dass die Änderungen damals rückwirkend mit Jahresanfang 2005 in Kraft gesetzt wurden.
Beschwerde.
Das Gesetzprüfungsverfahren ist Ergebnis einer Beschwerde der Kärntner FPÖ. Einer erste Klage der Kärntner Freiheitlichen gegen die neuen Förder-Regeln hatte der VfGH im Mai 2006 aus Formalgründen zurückgewiesen. Damals wurde die FPÖ aufgefordert, einen neuen Bescheid des Landes vorzulegen, der die aktuelle Situation nach der Abspaltung des BZÖ widerspiegelt. Diesen Bescheid hat die FPÖ nun geliefert.
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Der Kärntner FPÖ-Obmann Franz Schwager und sein Stellvertreter Karlheinz Klement geben heute, Freitag, um 12.30 Uhr im Hotel Moser-Verdino in Kla-












